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Was das neue Mediengesetz bringt

Archivmeldung vom 19.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die Ausweitung des Mediengesetzes auf das Internet lässt durch die Unklarheit der Bestimmungen jede Menge Interpretationsspielraum. Ein Bericht von futureZone

Bei strikter Auslegung könnten etwa auch Visitenkarten von Foren-Usern der Impressumspflicht unterliegen.
Wie berichtet, wird mit der Novelle des Mediengesetzes die Impressumspflicht für Websites in Österreich eingeführt.

Ab 1. Juli muss ausnahmslos jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - ein Impressum samt Namen und Anschrift aufweisen. Das bestätigt Medienrechtsanwalt Andreas Frauenberger im Gespräch mit futurezone.ORF.at.

Selbst Webauftritte von Kindern sind nicht ausgenommen. Und auch die Domain spielt keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers.

Neben dem Verlust der Anonymität fürchten Website-Betreiber nun den Missbrauch ihrer frei zugänglichen Personendaten durch Direkt-Marketer.


Quelle: http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=266618&tmp=37649

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