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Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit: Saarländische Landesregierung wegen Verstoßes gegen das Landesmediengesetz verklagt

Archivmeldung vom 25.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Weil sie ihre eigenen Gesetze gebrochen hat, muss sich die saarländische Landesregierung jetzt vor Gericht verantworten:

Denn der Chefredakteur der Monatszeitung SaarSpiegel (Auflage rund 480.000 Exemplare), Franz Hermann, hat am 25. Juli 2005 eine Anzeige gegen die saarländische Staatskanzlei gestellt, weil diese ihm die Antwort auf eine offizielle Presseanfrage verweigert hat.

Konkret ging es darum, dass der SaarSpiegel für einen Bericht über die saarländische Wirtschaftspolitik von Ministerpräsident Peter Müller wissen wollte, warum dieser sich nicht für den Erhalt der 270 Arbeitsplätze von Mitarbeitern und Zuliefern der Firma der Querschieder Firma Ha-Ra-Umwelttechnik eingesetzt hat.

Denn auf die Bitten der Beschäftigten, rechtlich umstrittene Steuerbescheide gegen das Unternehmen vorläufig außer Kraft zu setzen, hatte der Ministerpräsident ebenso wenig geantwortet, wie auf die Frage des Firmengründers Hans Raab, gegen welche Gesetze er
eigentlich verstoßen haben soll.

Anstatt sein Verhalten gegenüber den Journalisten zu begründen, ließ Peter Müller durch seine stellvertretende Regierungssprecherin ausrichten, dass die Landesregierung "nicht gewillt sei, die Anfrage zu beantworten".

"Mit der Verweigerung einer Stellungnahme verstieß die Landesregierung gegen ihre eigenen Gesetze. Ob ihnen die Berichterstattung im SaarSpiegel passt oder nicht: Das Landesmediengesetz schreibt eindeutig und unmissverständlich vor, dass offizielle Stellen Presseanfragen beantworten müssen", begründet Franz Hermann, warum er die Landesregierung jetzt per einstweiliger Verfügung zur Auskunft verpflichten will. Rechtsanwalt Rainer Rothe, der die Klage für den Journalisten führt, ergänzt: "Die Pressefreiheit ist einer der Eckpfeiler des Grundgesetzes. Deshalb gehe ich - entsprechend der aktuellen Rechtsprechung - davon aus, dass die saarländische Staatskanzlei zur Beendigung ihrer
Informationsblockade gegen den SaarSpiegel verpflichtet wird."

Die Landesregierung war dem SaarSpiegel übrigens nicht nur die Beantwortung von Presseanfragen schuldig geblieben - sie hatte sich auch geweigert, dem Blatt das offizielle Pressefoto des Ministerpräsidenten zu übermitteln. Auch dies wird in der Klageschrift als Beweis für die Rechtswidrigkeit der Informationsverweigerung aufgegriffen.

Pressemitteilung SaarSpiegel vom 25.07.2005

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