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Kein Video-on-Demand ohne die entsprechenden Rechte

Archivmeldung vom 07.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

ZDF-Intendant Markus Schächter ist von "seiner" Mediathek begeistert: "Das Abruf-Fernsehen bringt Zuschauern einen Mehrwert ohne Zusatzkosten", schwärmt er. Auch bei den anderen Sendern stehen Start oder Ausbau ihrer Video-on-Demand-Plattformen momentan auf der Agenda.

"Unser Ziel ist es, möglichst alle Programme von RTL als kostenloses Onlinestreaming anzubieten", sagt beispielsweise Beatrice Züll, verantwortlich für das Angebot von RTL Interactive. Doch das Urheberrecht bremst derzeit noch so manchen Sprint ins Netz.

"Rein rechtlich ist das On-Demand-Angebot von Fernsehprogramm eine neue Nutzungsart, die durch die bisherigen Rechtevereinbarungen nicht erfasst ist", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Till Kreutzer in INSIGHT. Urheberrecht- und Vergütungsfragen werden so für die Sender zu  Stolpersteinen. Eine Gesetzesänderung soll hier ab diesem Monat Abhilfe schaffen und gleichzeitig  den Vorabeinkauf "unbekannter Nutzungsarten" ermöglichen.

Nach wie vor problematisch bleibt jedoch die Verwendung von Musik im Netz. Die Rahmenverträge für Sendungen und Filme, die mit allen großen Labels, der GEMA und den Verwertungsgesellschaften geschlossen wurden, gelten nicht für die Onlinenutzung. Daher muss derzeit über jeden Einzelfall extra verhandelt werden. Alternativ produzieren die Sender zusätzliche Onlineschnittfassungen mit Eigenkompositionen oder müssen auf die Ausstrahlung im Internet verzichten.

Quelle: INSIGHT

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