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Illegale Nutzung von Sky: Card-Sharing-Betreiber wird zu Haftstrafe verurteilt

Archivmeldung vom 20.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo von Sky Deutschland AG
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Im Verfahren gegen einen 51-jährigen Leesener, der durch sogenanntes Card-Sharing entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hatte, hat das Amtsgericht Stolzenau (Niedersachsen) jetzt ein klares Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Im Rahmen der von Sky konsequent ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität beobachteten die Experten des Entertainmentunternehmens den konkreten Fall bereits seit einigen Jahren: Vermutlich derselbe Täter hatte in mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive Recherchen durch. Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der Täter überführt werden konnte.

Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky: "Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen - in unserem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision - bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."

Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines Abo-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Card-Sharing-Servers. Card-Sharing oder andere Fälschungsvarianten des Sky Produkts, wie etwa Live-Streaming, sind Straftaten, die Sky als Programmanbieter schädigen und auf dem Rücken von Millionen ehrlicher Kunden ausgetragen werden. Sky setzt daher alle juristischen Mittel ein, um den Betreibern solcher kriminellen Angebote das Handwerk zu legen.

Quelle: Sky Deutschland (ots)

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