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Presseerklärung zur Scheidung Erol Sander

Archivmeldung vom 09.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Erol Sander
Erol Sander

Von Peter Weissböck - Erol Sander, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=32896377

Als Rechtsanwalt des Schauspielers Erol Sander gebe ich Folgendes bekannt: Mein Mandant und seine Ehefrau sind seit Anfang Juni 2017 getrennt. Das Scheidungsverfahren läuft. Unmittelbar nach der Trennung wurde unser Mandant am 08.06.2017 von seiner Ehefrau wegen angeblicher Anwendung häuslicher Gewalt und wegen angeblichen Besitzes und Konsums von Marihuana angezeigt. Hierauf musste die Staatsanwaltschaft München zwei Ermittlungsverfahren einleiten.

Das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Anwendung häuslicher Gewalt wurde nunmehr mit Bescheid der Staatsanwaltschaft München I vom 08.01.2018 eingestellt. Gegen die Einstellung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Ermittlungen wegen angeblichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz endeten durch Bescheid des Amtsgerichts München vom 29.12.2017 mit Erlass eines Strafbefehls, mit dem zu Lasten meines Mandanten eine Geldstrafe von 25.200,00 Euro festgesetzt wurde.

Gleichermaßen wie in dem eingestellten Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt sind auch die gegenüber Herrn Sander erhobenen Vorwürfe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz falsch. Mein Mandant hat weder Drogen konsumiert noch besessen. Die Vorwürfe wurden erhoben, um unserem Mandanten nach der Trennung von seiner Ehefrau Schaden zuzufügen. Für die Anschuldigungen gab es demzufolge auch keine hinreichenden Beweise. Im Gegenteil: Die von der Staatsanwaltschaft veranlassten Haar-, Blut- und Urinproben haben keinerlei Nachweis für den angeblichen Drogenkonsum erbracht.

Dennoch hat sich mein Mandant nach Abwägung aller Vor- und Nachteile dazu entschlossen, gegen den Strafbefehl kein Rechtsmittel einzulegen. Die berechtigte Aussicht auf einen Freispruch hätte die Nachteile, die mit einer monatelangen öffentlichen Berichterstattung über das Strafverfahren verbunden gewesen wären, nicht aufgewogen. Aus Rücksicht auf seine Familie und sein privates Umfeld hat sich mein Mandant unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die erhobenen Vorwürfe dazu entschlossen, den Strafbefehl zu akzeptieren. Herr Sander legt Wert darauf, dass hiermit kein Anerkenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe verbunden ist.

Quelle: Schertz Bergmann Rechtsanwälte (ots) von Simon Bergmann Rechtsanwalt

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