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Pressefreiheit bedroht: VDZ kritisiert Vorgehen der Justizbehörden gegen Journalisten

Archivmeldung vom 02.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach der breiten Debatte über Informantenschutz und die freie Berichterstattung der Presse im Fall "Cicero" in den zurückliegenden beiden Jahren droht der Konflikt zwischen Medien und den staatlichen Justizbehörden um die Freiheit der Presse erneut einer ernsthaften Belastungsprobe ausgesetzt zu werden.

Anlass sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen drei Redakteure des "Stern". Es bestehe, so die Staatsanwaltschaft, der Vorwurf auf Beihilfe zum Geheimnisverrat, weil die Journalisten in der Stern-Ausgabe vom 21. September 2006 über den von der CIA entführten Deutschen Khalid al-Masri aus geheimen Unterlagen des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum Bundesnachrichtendienst zitiert hätten. Neben den Ermittlungen gegen die "Stern"-Redakteure ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg offenbar auch gegen einen Reporter der "Financial Times Deutschland" (FTD). Dieser habe in einem Artikel aus dem September 2006 in der Sache al-Masri ebenfalls aus vertraulichen Unterlagen des Bundeskriminalamts zitiert.

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bewertet das Vorgehen der Behörden als erneuten eklatanten Eingriff in die Freiheit der Presse und wiederholt seine Forderung, den Straftatbestand des Dienstgeheimnisverrates abzuschaffen. Hier reicht das Disziplinarrecht völlig aus, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte heute in Berlin. "Für die wirklich geheimen Angelegenheiten gibt es ausreichend Straftatbestände wie den Landesverrat oder die Preisgabe von Staatsgeheimnissen. Der demokratische Rechtsstaat muss endlich aufhören, seine undichten Stellen durch Verfolgung von Journalisten zu finden. Wir hoffen, dass das bald zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Cicero" hier deutliche Worte findet."

Quelle: Pressemitteilung VDZ


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