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Böhmermann: Theater um Böhmermann-Affäre "trauriger Witz für sich"

Archivmeldung vom 05.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Talkshow Roche & Böhmermann
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Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat den Verlauf der Debatte um seine "Schmähkritik" kritisiert: "Im Vergleich zu dem, was kritische Journalisten, Satiriker oder Oppositionelle in der Türkei damals und auch jetzt gerade durchmachen, ist dieses ganze Theater um die `Böhmermann-Affäre` schon wieder ein großer, trauriger Witz für sich", so der Moderator in einer am Mittwoch veröffentlichten Video-Botschaft. Auch an der Reaktion der Politik übte er Kritik: In Deutschland müsse man sich in den Punkten Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit sicher fühlen können, betonte er.

"Und zwar nicht nur privilegierte Medienfuzzis mit einer eigenen Sendung, sondern jeder." Politik, die diese grundlegenden Werte und Prinzipien "standfest und notfalls offensiv" verteidige, könne "jeden noch so geschmacklosen Witz souverän weglachen", sagte der Moderator. "Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates." Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, das Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen, begrüßte Böhmermann.

Er freue sich, dass die Staatsanwaltschaft sein "juristisches Proseminar" in den entsprechenden inhaltlichen und zeitlichen Kontext gestellt habe "und außerdem zu dem Schluss gekommen ist, dass ich, verkürzt gesagt, ein unseriöser Quatschvogel bin, der beruflich Blödsinn macht." Böhmermann hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht mit allerhand Beleidigungen gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen, um zu zeigen, was selbst in Deutschland als Schmähung verboten sei.

Daraufhin hatte Erdogan Anzeige erstattet. Die Bundesregierung musste schließlich darüber entscheiden, ob auch wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes gegen Böhmermann ermittelt werden darf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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