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CDU-Politiker Spahn fordert schärfere Regeln für Hirntod-Diagnose

Archivmeldung vom 28.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hirntod: Fehlende Hirnperfusion in der Hirnperfusionsszintigrafie
Hirntod: Fehlende Hirnperfusion in der Hirnperfusionsszintigrafie

Foto: Drahreg01
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn verlangt strengere Vorschriften für Ärzte bei der Feststellung des Hirntods. Angesichts der aktuellen Fehlerstatistik der Deutschen Stiftung Organspende, die eine Fehlerquote von 0,67 Prozent bei Hirntod-Diagnosen bei Organspendern zwischen 2011 und 2013 ermittelt hatte, zeigte sich Spahn alarmiert: "Eine so hohe Fehlerquote in diesem sensiblen Bereich ist ein Skandal", sagte der Politiker der "Welt".

Spahn weiter: "Richtlinien sind schließlich da, um befolgt zu werden. Und wenn sie nicht ausreichen oder zu wenig bekannt sind, muss das sehr schnell geändert werden. Vertrauen in Krankenhäuser und auch die Organspende werden wir nur dann wieder herstellen können, wenn sich alle an die Regeln halten. Da gibt es keine Ausreden."

Spahn unterstützt damit Forderungen mehrerer Neurologen und Chirurgen, die in einem offenen Brief an die Bundesärztekammer verlangen, die Vorschriften zur Diagnose des Hirntods zu verschärfen und Zusatzqualifikationen für die Ärzte festzulegen, die den Hirntod feststellen dürfen.

Nach den bisherigen Richtlinien der Bundesärztekammer müssen zwei Ärzte mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin unabhängig voneinander und anhand zahlreicher körperlicher und apparativer Untersuchungen feststellen, ob die Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm des Patienten unwiederbringlich zum Erliegen gekommen sind. Dennoch kommt es vereinzelt zu Versäumnissen. Angesichts derartiger Fälle wird auch im Bundesgesundheitsministerium Nachbesserungsbedarf gesehen. Ein Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sei aktuell mit der Fortschreibung der "Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes" befasst, sagte eine Ministeriumssprecherin der "Welt". "Die Bundesärztekammer nimmt das Thema ernst. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der Fortschreibung der Richtlinie auch die Anforderung für die Qualifizierung zur Durchführung der Hirntoddiagnostik überprüft wird."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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