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IKK Sachsen übernimmt Leistungen der Klassischen Homöopathie

Archivmeldung vom 02.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Seit dem 1. September 2005 können die über 400.000 IKK-Versicherten in Sachsen ärztliche Homöopathie-Behandlung auf KV-Karte in Anspruch nehmen.

Grundlage hierfür ist ein Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen der IKK Sachsen, dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e. V., der Gesellschaft homöopathischer Ärzte in Sachsen e. V. und dem Sächsischen Apothekerverband (SAV).

Die IKK Sachsen übernimmt damit unter anderem die Kosten für die homöopathische Erst- und notwendige Folgeanamnese, die homöopathische Analyse und Arzneiauswahl. Die am Vertrag teilnehmenden sächsischen Apotheken unterstützen den Patienten durch die fachliche Beratung zur Arzneianwendung. Die homöopathischen Medikamente werden in der Regel
nicht von der Krankenkasse übernommen.

"Durch die integrierte Versorgung ist es möglich, unseren Versicherten eine qualitativ hochwertige Behandlung mit der Klassischen Homöopathie zu ermöglichen", erklärt Gerd Ludwig,
Vorstand der IKK Sachsen. "Mit den homöopathisch tätigen Ärzten und Apothekern in Sachsen haben wir hervorragende Partner im Boot."

Grund für das neue Leistungsangebot der IKK Sachsen sind insbesondere die positiven Erfahrungen mit vertragsärztlicher Homöopathie-Behandlung. Von 1996 bis 2004 erprobte die Krankenkasse im Rahmen eines Modellprojektes diese besondere Therapierichtung.
Innerhalb einer 8-Jahres-Studie, wissenschaftlich betreut von der Universitätsklinik Freiburg, wurden über 400 Patienten homöopathisch behandelt und die Entwicklung ihres Gesundheitszustandes während des gesamten Zeitraums erfasst. Von ihnen beurteilten insgesamt 67 Prozent die Wirkung der Homöopathie mit "sehr gut" und "gut". Weitere
16 Prozent vergaben sogar ein "ausgezeichnet".

"Dass nun alle IKK-Versicherten in Sachsen unkompliziert diese alternative Behandlung erhalten können, bestärkt die Arbeit aller homöopathisch tätigen Vertragsärzte", so Dr. Silke Meisel, 2.
Vorsitzende des Vorstandes der Gesellschaft homöopathischer Ärzte in Sachsen e. V. "Durch die Kombination von Schulmedizin und Homöopathie erweitert sich das Spektrum der Therapiemöglichkeiten für eine qualifizierte, individuell abgestimmte Behandlung der Patienten."

Wer die neue Leistung der IKK nutzen will, muss sich an einen zugelassenen sächsischen Vertragsarzt wenden, der über eine homöopathische Qualifikation verfügt und am Projekt teilnimmt. Über die IKK Sachsen erhalten die Interessenten eine Liste entsprechender
Ärzte. Gegen Vorlage der KV-Karte kann sich der Versicherte homöopathisch beraten und behandeln lassen. Die sächsischen Apotheken unterstützen die Patienten zudem durch kompetente Beratung. "Jeder Krankheitsfall bedarf einer umfassenden Betreuung. In diesem
Zusammenhang gewinnt der kontinuierliche Austausch mit den behandelnden Ärzten zunehmend an Bedeutung, um beidseitig das Fachwissen der beteiligten Partner einzubinden", so Monika Koch, Vorsitzende des Vorstandes des Sächsischen Apothekerverbandes e. V.

Pressemitteilung IKK Sachsen vom 02.09.2005

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