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CDU-Gesundheitsexperte Spahn will Begriff "Schönheitschirurgie" gesetzlich schützen

Archivmeldung vom 10.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de

CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn will wegen des Skandals um Billig-Brustimplantate den Begriff der "Schönheitschirurgie" gesetzlich schützen und ins ärztliche Berufsrecht aufnehmen lassen. "Heute können Ärzte Heilpraktiker und andere die nicht geschützte Berufsbezeichnung Schönheitschirurgie verwenden und damit Verbrauchern eine nicht vorhandene Qualifizierung suggerieren", sagte Spahn der in "Rheinischen Post".

Spahn sprach sich zudem für ein generelles Verbot medizinisch nicht notwendiger Schönheitsoperationen an Minderjährigen aus und forderte, Schönheitschirurgen müssten eine umfassende Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Neuregelungen sollen Spahn zufolge im Patientenrechtegesetz aufgenommen werden, das 2013 in Kraft treten soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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