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Montgomery beklagt "zu laxen Umgang" mit ärztlicher Schweigepflicht

Archivmeldung vom 07.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Frank Ulrich Montgomery Bild: montgomery.de
Frank Ulrich Montgomery Bild: montgomery.de

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat in der Debatte um Konsequenzen aus dem Absturz der Germanwings-Maschine jedes Ansinnen, die ärztliche Schweigepflicht zu lockern, zurückgewiesen. "Kritische Reflexion ist immer sinnvoll. Wir haben aber eher Probleme mit einem zu laxen Umgang mit der Schweigepflicht", sagte Montgomery der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Es gebe "Leichtfertigkeit in Gesprächen mit Menschen, die Diagnosen nichts angehen". Akten würden zu oft von Krankenhäusern nach dem Tod eines Menschen herausgegeben, obwohl die Schweigepflicht über den Tod des Patienten hinausreiche. "Grundsätzlich ist den Ärzten klar, dass Paragraf 203 des Strafgesetzbuches ihnen die Offenbarung von Patientendaten verbietet. Paragraf 34 aber erlaubt und gebietet ihnen, in einem Notstand, wenn es um die konkrete Abwehr von Gefahr für Leib und Leben geht, sich zu offenbaren." Auch Arbeitgebern will Montgomery nicht mehr Einblicke gewähren. "In Deutschland gibt es bislang einen Kontakt zwischen behandelndem Arzt und Arbeitgeber nur über den dem Patienten mitgegebenen gelben Arbeitsunfähigkeitsschein. Das halte ich für eine ausgesprochen kluge Regelung."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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