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Organspenden: Ethikrat-Chef hält Onlineregister für sinnvoll

Archivmeldung vom 06.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, hält ein Onlineregister für Organspenden für sinnvoll. Ein Onlineregister könne die Strukturen verbessern und breche den Rechtsgrundsatz, dass nur eine informierte Zustimmung den Weg für eine Organspende freimache, sagte der Professor der systematischen Theologie am Montag dem Fernsehsender Phoenix.

Es wäre ein wirklicher Bruch in der Rechtskultur. Er glaube, dass Organspende ein "Zeichen der Solidarität" und der Nächstenliebe mit besonders schwerkranken Menschen sei. "Das glaube ich, ist etwas, was ich sehr gerne tue." Bei der Organspende sei schon die Eingangsprämisse schwierig, sagte Dabrock weiter. "Schauen wir auf die Zahlen der Stiftung Deutsche Organtransplantation: Dort erreichen wir bei allen medizinisch relevanten, sogenannten organbezogenen Kontakten, eine Zustimmungsquote von 72 Prozent."

Man habe auf der einen Seite 30 Prozent mit einem Organspendeausweis, wobei 80 Prozent bereit seien, etwas zu tun. Zum Gesetzentwurf der "doppelten Widerspruchslösung" sagte Dabrock, dass er es gut finde, dass das Gesetz, welches die Strukturen und Finanzen verbessere, gekommen sei. "Aber ich glaube wir sollten aufhören, der Gesellschaft ein falsches moralisches Gewissen einzureden", so Dabrock weiter. "Dabei missfallen mir zwei Dinge allein schon in der Sprache: Zum einen ist es keine Lösung, es wird geregelt dabei. Zum Zweiten ist es nicht doppelt, denn die Angehörigen haben kein originär eigenes Recht zu widersprechen." Es sei schädlich, weil das System geschädigt werde. Bei einer Frage um Leben und Tod solle man ausgerechnet den Widerspruch walten lassen. Das könne nicht richtig sein, sagte Dabrock weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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