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Krasse Grenzwerterhöhung aufgrund von 5G-Technologie

Archivmeldung vom 22.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: ingo anstötz / pixelio.de
Bild: ingo anstötz / pixelio.de

Hans-U. Jakob ist Präsident von Gigaherz*, einer Organisation, die über gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung informiert. In einem kürzlich geführten Interview sprach Jakob über die neu angestrebte 5G-Technologie und die von der Mobilfunklobby forcierten Grenzwerterhöhungen für Mobilfunkstrahlung in der Schweiz. Darin erklärte er u.a., dass die neue 5G-Technologie in sehr hohen Frequenzen mit einer sehr kurzen Wellenlänge schwinge.

5G könne deshalb Gebäudewände nur mithilfe einer extrem hohen Sendeleistung durchdringen. Weiter berichtete er, dass die Mobilfunkbetreiber innerhalb eines halben Jahres drei politische Vorstöße mit der klaren Absicht unternommen hätten, eine massive Erhöhung der gesetzlichen Grenzwerte zu erreichen. Auch die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender** Strahlung (ICNIRP) habe Erhöhungen der Mobilfunkgrenzwerte empfohlen. Werden Grenzwerte also rein im Sinne der mächtigen Großkonzerne statt zum Vorteil der menschlichen Gesundheit gestaltet? Dienen die Grenzwerte nur als Feigenblatt oder wirklich zum Schutz des Lebens? [8]

Datenbasis: *Schweizerische Interessengemeinschaft für Elektrosmog-Betroffene **Zur nichtionisierenden Strahlung gehören unter anderem Mikrowellen, Mobilfunk sowie Radio- und Fernsehwellen. [8] www.gigaherz.tv/5G/index.php

 Quelle: S&G Hand-Express 35/2018

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