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Recht auf eigene Krankenakte - Aufwendungen von Arzt oder Krankenhaus müssen aber bezahlt werden

Archivmeldung vom 20.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Jeder hat das Recht, seine Krankenakte einzusehen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben.

"Einen Anspruch auf Zusendung oder Aushändigung der Originalunterlagen gibt es jedoch nicht", stellt Heike Wöllenstein, Referentin für Patientenrechte beim AOK-Bundesverband, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" klar. Wer seine Behandlungsakte kopieren lässt, muss dafür bezahlen.

Quelle: Pressemitteilung Apotheken Umschau

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