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Verbraucherschützer warnen gesetzlich Versicherte vor Ärzte-Betrug

Archivmeldung vom 21.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Ligamenta Wirbelsäulenzentrum / pixelio.de
Bild: Ligamenta Wirbelsäulenzentrum / pixelio.de

Verbraucherschützer warnen gesetzlich Versicherte vor Ärzten, die ihre Patienten um Geld betrügen. Unter den rund 120.000 niedergelassenen Medizinern bundesweit gibt es laut Recherchen der "Welt am Sonntag" einige, die Patienten vermeintliche Selbstzahler-Leistungen verkaufen und sie zugleich bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Solche Doppelabrechnungen seien auch in vielen medizinischen Fachrichtungen verbreitet, berichten Experten der Verbraucherzentrale NRW.

Etwa bei Augenärzten: Gemeinsam mit ihren Kollegen in Berlin und Rheinland-Pfalz nahmen sie im vergangenen Herbst rund 200 Augenärzte unter die Lupe. Das Ergebnis: Etwa die Hälfte aller Praxen verlangte zwischen zehn und 18 Euro für eine Sehstärkenbestimmung oder die Aushändigung der ermittelten Werte an die Patienten. Beides wird bereits durch die Kassen abgedeckt. Ein ähnliches Ergebnis ergab eine Testreihe bei Dermatologen: Jeder fünfte von knapp 200 bot die Untersuchung mit bloßem Auge - eine Kassenleistung - entweder gar nicht oder nur gegen Privatzahlung an. Betrügerische Arztpraxen profitieren davon, dass Patienten in der Regel nicht wissen, welche Leistungen ihre Kasse übernimmt, schreibt die Zeitung. Um Patienten davor zu schützen, hält der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, deshalb gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeiten für Selbstzahler-Leistungen für sinnvoll.

"Ad-hoc-Entscheidungen im Behandlungszimmer sind nicht zumutbar. Der Patient muss ausreichend Bedenkzeit für eine IgeL-Leistung haben", sagte Müller. Nur so ließen sich Geschäft und medizinische Versorgung klar voneinander trennen. Ähnlich sieht das der zuständige Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, Gerd Billen: "Individuelle Gesundheitsleistungen sind grundsätzlich nicht dringend. Patienten sollten sich gründlich informieren, bevor sie eine Entscheidung für oder gegen eine solche Leistung treffen."

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU) dagegen hält von einer gesetzlich vorgeschriebenen Bedenkzeit nichts, da es dadurch für gesetzlich Versicherte aufwändiger würde: "Sie müssten künftig zweimal statt einmal zum Arzt gehen", sagte Laumann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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