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Patientenbeauftragter kritisiert laxen Umgang von Altenheimen mit Krätze

Archivmeldung vom 10.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Krätze: Bohrkanal einer Milbe am Fuß.
Krätze: Bohrkanal einer Milbe am Fuß.

Lizenz: Bild-frei
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat den Umgang vieler Altenheime mit Krätze-Erkrankungen in ihren Einrichtungen kritisiert. "Ausbrüche von Skabies sind inzwischen gut behandelbar", sagte der CDU-Politiker dem Nachrichtenmagazin Focus. Dies gelte aber nur, wenn sie früh erkannt werden. "Bisher gab es hier keine Meldepflicht, sodass die Gesundheitsämter - wenn überhaupt - meist erst spät informiert wurden."

Deshalb sei es gut, dass nun auch für Altenheime eine Meldepflicht eingeführt werde, sagte Laumann weiter. Die neue Vorschrift ist Teil eines Gesetzes zur "Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten", das vor allem Details eines elektronischen Melde- und Informationssystems regelt.

In dem Entwurf, der Focus vorliegt, wird von einer Zunahme von Krätze, medizinisch Skabies, auch in anderen Einrichtungen wie Obdachlosenheimen berichtet: "Ausbrüche von Skabies sind ein wachsendes Problem insbesondere in Einrichtungen der Altenpflege, aber auch in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose, Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber", heißt in dem Entwurf der Bundesregierung.

Unter anderem weil die Gesundheitsämter von den Heimen "nicht oder erst im Rahmen eines Hilfebegehrens bei fortgeschrittenem Ausbruchsgeschehen informiert werden, gestaltet sich die Bekämpfung solcher Ausbrüche äußerst schwierig", heißt es weiter. "Dies hat zur Folge, dass Skabies in vielen Einrichtungen zu einem permanenten Problem wird."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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