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Krankschreibungen ab sofort per Telefon ohne Arztbesuch möglich

Archivmeldung vom 10.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Arbeitsunfähig bedeutet nicht immer Krank ;-)
Arbeitsunfähig bedeutet nicht immer Krank ;-)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der obereren Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen: Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.

Darauf hätten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt, teilte der GKV-Spitzenverband am Montagnachmittag in Berlin mit. Die Regelung gelte für Patienten, "die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen", hieß es weiter. Diese Vereinbarung gelte "ab sofort und zunächst für vier Wochen". Mit diesem Schritt unterstütze "die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen", so der GKV-Spitzenverband.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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