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Abtreibungen: Nur 87 von 1.200 Ärzten auf Ärztekammer-Liste

Archivmeldung vom 30.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Baby
Baby

Bild: ich / pixelio.de

Seit Montag informiert die Bundesärztekammer auf ihrer Webseite darüber, welche Ärzte und Einrichtungen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Auf der Liste stünden derzeit nur 87 der bundesweit rund 1.200 Stellen, berichtet die "taz".

56 davon praktizierten in Berlin, 26 in Hamburg. In beiden Ländern gibt es solche Listen schon länger auf den Seiten der Landesregierungen. Ansonsten stünden auf der Liste lediglich drei Ärzte aus Nordrhein-Westfalen und zwei aus Hessen, berichtet die Zeitung weiter. Diese Ärztinnen und Ärzte aus Berlin und Hamburg habe man gefragt, ob sie auch auf der Liste der Bundesärztekammer auftauchen wollen, erklärte ein Sprecher der Bundesärztekammer der "taz" auf Nachfrage. Die übrigen werde man unter anderem über das Deutsche Ärzteblatt informieren. Sie könnten den Eintrag über ein Online-Formular beantragen. "Ich will nicht auf diese Liste", sagte die Gießener Ärztin Kristina Hänel der "taz".

Genauso äußerte sich ihre Kasseler Kollegin Nora Szasz. Beide Ärztinnen wurden bundesweit bekannt, als Gerichte sie zu Geldstrafen verurteilten, weil sie auf ihren Webseiten darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das galt nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch als verbotene "Werbung" für den Abbruch der Schwangerschaft. Die Ärztinnen fordern die Abschaffung des Paragrafen und kritisieren, auf der Liste fehlten wichtige Informationen - etwa, bis zu welcher Woche ein Abbruch in der jeweiligen Praxis möglich sei. Inzwischen hat sich die Große Koalition auf eine geringfügige Änderung des Paragrafen geeinigt: Ärzte dürfen nun öffentlich darüber informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Für weitergehende Information müssen sie aber auf die neue Liste der Bundesärztekammer verweisen. Das Urteil gegen Szasz wurde aufgehoben, im Fall Hänel muss das Hessische Landgericht noch einmal verhandeln. In Berlin wurden im Juni zwei Ärztinnen nach neuer Rechtslage verurteilt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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