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Verdi nennt Anstieg bei Berufskrankheiten "besorgniserregend"

Archivmeldung vom 13.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nachweislich gesundheitschädlich (Symbolbild)
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nachweislich gesundheitschädlich (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Gewerkschaft Verdi hat den starken Anstieg bei Berufskrankheiten als "besorgniserregend" bezeichnet. Er zeige, "dass in den Betrieben die präventiven Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht in dem notwenigen Maß umgesetzt werden", sagte Verdi-Vorstandsmitglied Dagmar König der Zeitung "nd.DieWoche" (Ausgabe vom 13. März)

Nach Angaben der gesetzlichen Unfallversicherung gab es im vorigen Jahr 37.886 anerkannte Fälle einer Berufskrankheit, das ist ein Anstieg um mehr als 100 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hauptgrund für die Zunahme waren Covid-19-Erkrankungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege. In insgesamt 18.069 Fällen wurden diese als Berufskrankheit anerkannt.

Voraussetzung dafür ist, dass die Beschwerden wesentlich durch die Arbeit verursacht sind und die Beschäftigten ein erheblich größeres Infektionsrisiko haben als andere. Die hohen Zahlen zeigten, dass viele Betriebe beim Gesundheitsschutz nicht optimal aufgestellt seien, so Verdi-Vorstandsmitglied König. Dabei wäre dies auch im Interesse der Unternehmen: "Wer Beschäftigte bei ihrer Arbeit schützt, trägt nicht nur zur Unversehrtheit des Einzelnen und seiner Familien bei, sondern sichert auch die Arbeitsfähigkeit von Betrieben", so die Leiterin des Verdi-Ressorts Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Wenn Beschäftigte während ihrer Berufstätigkeit erkrankten, sei es wichtig, dass dies als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werde. Denn damit übernehme die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise Lohnersatz-, Behandlungs- und Rehabilitationskosten, betonte König. Die Gewerkschaft fordert deshalb, dass nicht nur Beschäftigte im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien Covid-19 als Berufskrankheit geltend machen können, sondern beispielsweise auch Erwerbstätige im Personenverkehr, im Handel und der Logistik sowie in Kitas, Horten und Schulen.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)


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