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BIVA gegen Missbrauch von Psychopharmaka in der Altenpflege

Archivmeldung vom 10.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Initiative des Münchner Amtsgerichts gegen Missbrauch von Psychopharmaka in der Altenpflege wird von der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter (BIVA) begrüßt und als beispielhaft bezeichnet. Dr. Manfred Stegger, Vorstandsvorsitzender der BIVA, fordert eine Ausdehnung des "Münchner Wegs" auf ganz Deutschland: "Pflegebedürftige und deren Angehörige haben überall ein Recht auf Schutz vor dieser Art von Missachtung ihrer Grundrechte auf Würde und körperliche Integrität."

Über 50 Prozent der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in München erhalten Psychopharmaka mit beruhigender und sedierender Wirkung. Vor allem zur Nachtruhe, wenn sich wenige Pflegekräfte um viele Bewohner kümmern müssen, werden Medikamente zur Ruhigstellung verabreicht, berichtet die Presse unter Bezugnahme auf die Heimaufsicht.

"Die Situation in München dürfte sich in ähnlicher Form überall in Deutschland wiederholen", befürchtet Stegger. Rechnet man die Ergebnisse der Münchner Studie hoch, kann man davon ausgehen, dass rund 400.000 alte Menschen in deutschen Senioreneinrichtungen regelmäßig Psychopharmaka erhalten - viele von ihnen nicht aus therapeutischen Gründen, sondern einfach zur Ruhigstellung.

"Solche Fälle sind gleichzusetzen mit mechanischen Freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FeM) und müssen ebenfalls gerichtlich genehmigt werden", erklärt Stegger. Möglicherweise ist vielen Beteiligten dieser Umstand gar nicht bekannt. Es überrasche ihn daher nicht, dass laut Münchner Amtsgericht bei der medikamentösen Sedierung viel zu selten ein gerichtlicher Antrag vorliege.

Schließlich wisse man aus dem Pflegebericht des Medizinischen Dienstes (MDS), dass bei 11,2 Prozent der Bewohner, die in Senioreneinrichtungen durch Gurte oder Gitter fixiert werden, keine Einwilligung oder richterliche Genehmigung vorliegt (3. Bericht des MDS nach § 114 Abs.6 SGB XI). Deutlich höher dürfte die Zahl bei Ruhigstellungen durch Medikamente liegen, vermutet Stegger. Schließlich sei der Einsatz von Psychopharmaka für Außenstehende unsichtbar und die Grenze zur therapeutischen Anwendung fließend.

Die BIVA fordert in der Altenpflege einen generellen Verzicht auf FeM - sowohl mechanische als auch medikamentöse. "Das entspricht dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand", so Stegger. Kurzfristig müsse eine Reduzierung der FeM erreicht und dringend sichergestellt werden, dass zumindest der Rechtsweg eingehalten wird. "Eine Initiative, wie sie in München gestartet ist, sollte bundesweit als Beispiel gelten."

Die BIVA e.V. ist seit 1974 die einzige bundesweite Interessenvertretung von Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote im Alter und bei Behinderung in Anspruch nehmen. Die BIVA ist unabhängig und setzt sich für die Stärkung der Rechte von Betroffenen ein.

Quelle: BIVA e.V. (ots)

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