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Tattoo-Entfernung per Laser nur noch von Ärzten

Archivmeldung vom 12.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bild: sabrina gonstalla / pixelio.de
Bild: sabrina gonstalla / pixelio.de

Die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser darf nur noch von Ärzten vorgenommen werden. Das geht aus einer Mitteilung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom Freitag hervor.

Weiter ist auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins "SNA News " zu lesen: "„Die Entfernung von Tattoos in Form einer Laserbehandlung darf seit dem 31.12.2020 nicht mehr von Heilpraktikern, sondern nur noch von Ärzten vorgenommen werden“, heißt es in dem im Netz verbreiteten Schreiben.

„Das hat das VG Düsseldorf entschieden und den Eilantrag eines Unternehmens abgelehnt, das entsprechende Behandlungen vorerst weiter anbieten wollte“, wird in der Gerichtsentscheidung erläutert.

Das Unternehmen habe keinen Anspruch darauf, die Behandlungen weiter von Heilpraktikern durchführen zu lassen, so das Gericht.

„Die bereits am 29. November 2018 erlassene Vorschrift sei erst gut zwei Jahre später, am 31. Dezember 2020, in Kraft getreten. Der Antragstellerin und der gesamten Branche sei damit hinreichend Zeit geblieben, sich auf die Änderung der Rechtslage einzustellen.“

Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden."

Quelle: SNA News (Deutschland)


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