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Nach dem BGH-Urteil zu Sportlehrern: Notfallmediziner fordern bessere Ausbildung in Erste Hilfe und Wiederbelebung

Archivmeldung vom 04.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Erste-Hilfe-Ausbildung von Sportlehrern fordern Notfallmediziner zügige Verbesserungen in der Praxis.

Der Sprecher des "Arbeitskreises Notfallmedizin" in der "Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin" (DGAI), Professor Dr. med. Jan-Thorsten Gräsner, rät, dass Sportlehrer mindestens alle zwei Jahre in Herz-Lungen-Wiederbelebung und in Erster-Hilfe geschult werden sollten. Damit seien sie für eventuelle Notfälle und Unfälle im Unterricht gut vorbereitet: "Es kann nicht sein, dass Schüler heutzutage Herzdruckmassage lernen, die Lehrer aber außen vor bleiben", sagt Gräsner. Die Lehrer hätten nicht nur die Pflicht, kompetent zu helfen. Sie hätten gleichzeitig auch eine Vorbildfunktion. Hinzu komme: Der Sportunterricht berge viele Gefahren für Verletzungen und Notfallsituationen.

Gräsner schlägt vor, das Training für die Lehrkräfte mit der Kampagne "Schüler retten leben" der DGAI zu verbinden: Im Rahmen dieses Projektes werden immer mehr Schüler deutschlandweit in Herz-Lungen-Wiederbelebung ausgebildet. Vorreiter sind hier Bundesländer wie Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern, wo die lebensrettenden Techniken regelmäßig in Sport und Biologie vermittelt werden. Ganz einfach wäre, nach Gräsners Ansicht, im Zuge der Kampagne mehr Lehrer auszubilden, die die Fähigkeiten schließlich an die Schüler weitergeben könnten.

Der Bundesgerichtshof hatte heute entschieden, dass Sportlehrer in Erster Hilfe trainiert sein müssen. Konkret ging es um den Fall eines Schülers aus Wiesbaden, der im Sportunterricht bewusstlos geworden war, von seinen Lehrern nicht entsprechend versorgt wurde und heute schwerstbehindert ist.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) (ots)

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