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Finanzielle Entlastung für Wachkomapatienten und Angehörige kommt nicht an

Archivmeldung vom 24.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die von der Politik beschlossene finanzielle Entlastung von Wachkomapatienten und ihren Angehörigen kommt in der Praxis praktisch nicht an. Fast zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gibt es nach Informationen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" in den Bundesländern bisher keinen einzigen landesweit gültigen Rahmenvertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Heimen.

Diese sind in der Regel Voraussetzung, damit Patienten und ihre Familien bei den Kosten für die so genannte Behandlungspflege entlastet werden können.

Zur Behandlungspflege gehört etwa das Absaugen von Sekreten durch eine Kanüle in der Luftröhre. Wachkomapatienten benötigen diese, weil sie nicht selbstständig atmen oder abhusten können. Die Große Koalition hatte im Zuge der Gesundheitsreform beschlossen, dass sich neben den Pflegekassen ab 1. April 2007 auch die Krankenkassen an der Finanzierung der Behandlungspflege für Wachkomapatienten in Pflegeeinrichtungen beteiligen müssen. Experten gehen davon aus, dass diese bis zu 50 Prozent der gesamten Pflege ausmacht. Bundesweit wird daher mit insgesamt bis zu 100 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten für die Krankenkassen gerechnet. Dadurch soll der Eigenanteil für die Betroffenen sinken. Weil die Kosten erheblich höher sind als in normalen Pflegeheimen, sind bis zu 90 Prozent der Familien auf Sozialhilfe angewiesen.

Vertreter von speziellen Pflegeeinrichtungen für Wachkomapatienten sprechen jetzt von Verzögerungstaktik der Krankenkassen. Veronika Nelißen, stellvertretende Vorsitzende der "Bundesarbeitsgemeinschaft Phase F", sagte gegenüber "Report Mainz": "Wir können durchaus bundesweit feststellen, dass die Krankenkassen an einem Ergebnis nicht interessiert sind und sehr verzögern." Auch der Verein "Schädel-Hirn-Patienten in Not e.V." fordert eine schnelle Umsetzung des Rechtsanspruchs. Nach seinen Angaben gibt es in Deutschland etwa 15.000 Wachkomapatienten.

Paul-Jürgen Schiffer, der für den "Verband der Ersatzkassen" (VDEK) maßgeblich an den Richtlinien und Empfehlungen mitgearbeitet hat, räumt ein, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs nur langsam vorangeht. Dies liege aber auch an den Heimen selbst, die keine Anträge auf Verhandlungen stellten: "Für mich ist es verwunderlich, dass viele Träger von sich aus keine Aktivität entwickeln", sagte Schiffer in "Report Mainz".

Der Sozialrechtsprofessor Felix Welti von der Hochschule Neubrandenburg sieht dagegen vor allem die Krankenkassen in der Pflicht: "Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das äußerst problematisch. Wir beobachten immer stärker, dass auch bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie den Krankenkassen die Umsetzung des geltenden Rechts hinten auf der Tagesordnung steht. Das darf auf Dauer nicht so bleiben."

Quelle: SWR - Das Erste

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