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Ärzte-Präsident: Webcam-Behandlung in zwei Jahren bundesweit möglich

Archivmeldung vom 05.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Frank Ulrich Montgomery
Frank Ulrich Montgomery

Foto: Fumontgomery
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Frank-Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, will auf dem am Montag beginnenden Ärztetag in Erfurt das Ende des ausschließlichen Fernbehandlungsverbots durchsetzen. "Wir wollen auf diesem Ärztetag die Möglichkeiten schaffen, dass Ärzte künftig auch Patienten, die sie noch nicht kennen, per Video und Telefon behandeln können", sagte Montgomery der "Welt am Sonntag".

Seine Organisation ist verantwortlich für die Berufsordnungen der Mediziner, die jeweils von den Landesärztekammern für die einzelnen Bundesländer erlassen werden. Das sogenannte "ausschließliche Fernbehandlungsverbot" in den Berufsordnungen verbietet Diagnosen per Telefon oder Skype, wenn sich Arzt und Patient vorher noch nicht gesehen haben und noch nicht kennen. Montgomery erwartet, dass die Bundesärztekammer sich auf dem Ärztetag mit ihrem Vorschlag durchsetzen wird - auch wenn einige Landesverbände sich gegen die Öffnung der Fernbehandlung wehren. Doch selbst wenn der Ärztetag den Weg für die Komplett-Fernbehandlung freimacht, dürfte es noch einige Zeit dauern, bis sich Patienten tatsächlich in eine Videosprechstunde schalten können, anstatt in die Praxis zu kommen. "Es kann gut zwei Jahre dauern, bis das flächendeckend in allen Bundesländern deutschlandweit möglich sein wird", sagte Montgomery.

"Nachdem die Änderungen der Berufsordnung in den Amtsblättern veröffentlicht wurden, die Aufsichtsbehörden die Änderungen genehmigt haben und wir dann hoffentlich bundesweit einen weitgehend einheitlichen Text haben" könne das Projekt starten. Entscheidend für eine bundesweite Einführung sei zudem, dass die Online-Sprechstunde von den Krankenkassen auch bezahlt wird. "Natürlich muss man nach der Öffnung der Berufsordnung in einem zweiten Schritt mit den Krankenkassen diskutieren, dass die ausschließliche Fernbehandlung durch einen Arzt in Deutschland auch von den Krankenkassen angemessen bezahlt wird", kündigt Montgomery an.

Bisher gibt es bei den Kassen keine Abrechnungsposition für Diagnose und Beratung per Video bei einem Erstkontakt von Arzt und Patienten. Dass aus ärztlicher Sicht, die Konsultation per Video nur eine Ergänzung sein kann und nicht die künftige Norm; das machte Montgomery der "Welt am Sonntag" noch einmal deutlich: "Bei der medizinischen Behandlung ist immer noch der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt der Goldstandard", sagte der Ärztepräsident. "Im Wort Behandlung steckt doch das Wort Hand und die Behandlung mit den Händen ist die klassische ärztliche Tätigkeit. Es gibt viele Möglichkeiten, aber natürlich auch Grenzen für die Fernbehandlung." Montgomery plädiert dafür, das Thema standesrechtlich zu regeln, bevor ausländische Unternehmen, die Videosprechstunden anbieten, aber der Aufsicht hierzulande weitgehend entzogen sind, den deutschen Markt unter sich aufteilen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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