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Maschinen im Ernstfall abstellen? Darum darf der Partner die Entscheidung nicht treffen

Archivmeldung vom 02.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Lupo / pixelio.de
Bild: Lupo / pixelio.de

Gesundheitliche Schläge sind manchmal doppelt tragisch: Dann, wenn die Betroffenen ihren Willen selbst nicht mehr kundtun können. Was die meisten Menschen nicht wissen: Der Partner kann an dieser Stelle nicht einfach einspringen. Der Online-Dienstleister DIPAT zeigt, wie Vorsorge klappt. Damit im Ernstfall die eigenen Wünsche die erreichen, die sie kennen sollten: die behandelnden Ärzte.

Laut einer aktuellen, repräsentativen Umfrage des Sozialforschungsinstituts Mentefactum im Auftrag von DIPAT, haben nahezu zwei Drittel (65 Prozent) der Deutschen keine Patientenverfügung. Dahinter muss nicht immer nur Unüberlegtheit stecken. Das Kalkül vieler ist, dass sie sich im Ernstfall auf ihren Partner verlassen können.

Das gaben 60 Prozent derer an, die noch keine Patientenverfügung haben. Oft haben sie Absprachen getroffen - oder sogar ein Schriftstück verfasst, in dem die Partner sich gegenseitig als Überbringer des Willens des anderen benennen.

Vor dieser Praxis warnt nun der Online Dienstleister DIPAT. "Fakt ist: Im Ernstfall wird der Lebenspartner nicht automatisch zum Bevollmächtigten. Ärzte sind streng genommen nicht einmal automatisch befugt, dem Partner überhaupt Auskunft über den Gesundheitszustand des anderen zu geben", sagt Dr. Paul Brandenburg, Notfallmediziner und Geschäftsführer von DIPAT.

Egal, welche Absprachen zuvor zwischen den Lebenspartnern getroffen wurden: Deutsche Ärzte müssen alle medizinischen Maßnahmen für ein Überleben des Patienten ausschöpfen, wenn nicht hinreichend gut belegt ist, dass der Patient selbst etwas anderes für sich wollte.

Um im Fall des Falles sicher die Behandlung zu erhalten, die man sich wünscht, sollte man daher eine rechtlich bindende Patientenverfügung hinterlegen. In dieser kann man den Lebenspartner wirksam als auskunftsberechtigte oder sogar betreuungsbevollmächtigte Person benennen. DIPAT bietet hier die Lösung. Als einziger Anbieter in Deutschland ermöglicht DIPAT seinen Nutzern die selbstständige Erstellung und Online-Hinterlegung einer wirksamen Patientenverfügung ohne Abhängigkeit von Dritten.

Mittels eines intelligenten Online-Interviews wird der Behandlungswunsch des Kunden und der aktuelle Gesundheitszustand detailliert erfasst und anschließend in ein medizinisches Formular übersetzt, das im Notfall als klare Handlungsanweisung für Ärzte wirksam ist. Diese Patientenverfügung wird umgehend online hinterlegt und ist ab sofort jederzeit und von jedem Ort im Internet abrufbar. Dank eines Signalaufklebers auf der Versichertenkarte, wird die Patientenverfügung auch ohne die Auskunft von Angehörigen gefunden. Der Aufkleber zeigt den Online-Code, hinter dem sich die Verfügung verbirgt.

Quelle: DIPAT Die Patientenverfügung GmbH (ots)

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