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Nur in besonderen Fällen dürfen Medikamente ins Haus geliefert werden

Archivmeldung vom 07.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: siepmannH / PIXELIO
Bild: siepmannH / PIXELIO

Medikamente sind keine Waren wie viele andere. Wegen ihres besonderen Charakters verlangt das Gesetz, dass sie in einer Apotheke an die Patienten übergeben werden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Apotheker sie zum Kunden ins Haus bringen.

Das könne beispielsweise dann geschehen, wenn ein Medikament nicht vorrätig war und ein erneuter Besuch Stunden später dem kranken Apothekenkunden nicht zugemutet werden kann, erklärt die "Apotheken Umschau". Möglich wäre aber auch, einem älteren oder gehbehinderten Menschen ein größeres Paket von Inkontinenzvorlagen nach Hause zu bringen. Ob und in welchem Umfang eine Apotheke einen Botendienst einführt, muss jeder Betriebsinhaber für sich prüfen. Es muss sichergestellt sein, dass der belieferte Patient fachkundige Beratung erhalten kann und dass die Sicherheit von Medikamenten auch unterwegs stets gewährleistet ist.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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