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Gegen Beweisumkehr bei Arzthaftung

Archivmeldung vom 06.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn ein Patient glaubt, einem Behandlungsfehler zum Opfer gefallen zu sein, muss er dies bisher meist selbst beweisen. Manche Patientenvertreter und Verbraucherschützer wünschen sich, dass umgekehrt der Arzt nachweisen sollte, dass er richtig gehandelt hat.

Wolfgang Zöller (CSU), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung ist gegen die allgemeine Umkehr der Beweislast. "Dann hätten wir womöglich bald amerikanische Verhältnisse, wo, überspitzt gesagt, für die Absicherung gegen Klagen mehr Geld ausgegeben werden muss als für die Behandlung der Patienten", begründet er seinen Standpunkt im Gespräch mit der "Apotheken Umschau". Für bestimmte Fälle könne er sich aber vorstellen, dem Arzt die Beweislast zu übertragen, zum Beispiel, wenn dieser die Herausgabe von Dokumenten verweigert. Um die Patientenrechte zu stärken, möchte Zöller bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern einen Patientenvertreter mit an den Tisch setzen. In einem geplanten Patientenrechtegesetz solle festgeschrieben werden, dass sich Verfahren bei den Schlichtungsstellen oder vor Gericht nicht jahrelang hinziehen dürfen.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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