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Nachfrage ergab nichts Neues: Daten aus dem Intensivbettenregister bleiben weitgehend wertlos

Archivmeldung vom 08.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Krankenzimmer in einer Intensivstation (2007)
Krankenzimmer in einer Intensivstation (2007)

Foto: Norbert Kaiser
Lizenz: CC BY-SA 2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Daten des Registers über die Belegung der Intensivbetten (DIVI) ist der neueste Maßstab für den Erlass von Corona-Maßnahmen. Doch auch nach einer Ergänzung der Antwort auf die schriftliche Anfrage eines Bundestagsabgeordneten vom 11.11. bleiben die Informationen des Gesundheitsministeriums unvollständig und weitgehend wertlos. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Im November stellte Dirk Brandes, Bundestagsabgeordneter der AfD, eine schriftliche Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium. Er wollte wissen, wie viele Genesene oder eventuell zum zweiten Mal an COVID-19 Erkrankte sich auf den Intensivstationen befinden.

Die Daten seien wichtig, um belegen zu können, wie lang und wie vollständig die körpereigene Immunabwehr nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung vor einer erneuten Erkrankung schützt. Schließlich beruhe die bisher gültige zeitliche Begrenzung des Genesenen-Status auf reiner Willkür.

Das Bundesgesundheitsministerium antwortete jetzt darauf ausweichend. Die alten Datensätze enthielten keinerlei Informationen über den Impfstatus. Weiter hieß es: "Der Impfstatus wird aktuell entsprechend der DIVI-IntensivRegister-Verordnung in die Abfrage im Intensivregister mit aufgenommen."

Bei flüchtigem Lesen könnte der Eindruck entstehen, damit sei die Frage von Brandes zumindest für die Zukunft beantwortet. Ist sie aber nicht. Denn in der neuen Fassung der DIVI-Verordnung steht, die Krankenhäuser müssten Daten über Patienten übermitteln, die:

"intensivmedizinisch
behandelt werden, differenziert a) nach vom Robert Koch-Institut festzulegenden Altersgruppen und dabei differenziert nach Erwachsenen und Kindern,
b) nach Schwangeren,
c) wenn bekannt, nach SARS-CoV-2-Virusvarianten,
d) nach bislang erfolgten COVID-19-Schutzimpfungen."

Bei dieser Liste fallen zwei Dinge auf. Erstens wird nach wie vor nicht differenziert, ob die Patienten, deren PCR-Test ein positives Ergebnis ergab, wegen Corona oder aus einem völlig anderen Grund (z.B. einer Krebs- oder Hüftgelenk-OP) auf der Intensivstation liegen. Damit bleibt es bei einer Überschätzung des Krankheitsgeschehens.

Und zum zweiten wird eben nicht nach dem Impfstatus gefragt, was den Status "Genesen" mit einschließen würde, sondern nur "nach bislang erfolgten COVID-19-Schutzimpfungen". Auf diese Frage lautet die Antwort bei nicht Geimpften wie bei Genesenen "keine." Damit ist durch diese Verordnung nicht nur sichergestellt, dass Genesene pauschal der Gruppe der Ungeimpften zugeschlagen werden; es wird auch genau jener durchaus relevante Punkt nicht erfasst, auf den die Anfrage von Brandes abzielte: reale Erkenntnisse über die Wirksamkeit der natürlich gewonnenen Immunität zu gewinnen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die ihm gestellte Frage entweder nicht verstanden oder nicht verstehen wollen. Die Zahlen des DIVI-Registers liefern daher weiterhin nur Informationen von zweifelhaftem Wert."

Quelle: RT DE

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