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Wieder mehr zuzahlungsfreie Arzneimittel auf Rezept

Archivmeldung vom 05.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: TommyS / pixelio.de
Bild: TommyS / pixelio.de

Die Anzahl der Arzneimittel auf Rezept, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, hat sich binnen Monatsfrist leicht erhöht. Zum 1. Juli waren es 27,5 Prozent aller Arzneimittelpackungen mit Festbetrag, seit 1. August sind es 27,7 Prozent. Jedes vierte der etwa 30.400 festbetragsgeregelten Medikamente ist somit von der Befreiung erfasst. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die gesetzlich Versicherten aufmerksam, die Zuzahlungen in der Apotheke zugunsten ihrer Krankenkassen leisten müssen.

Mit dem leichten Anstieg ist allerdings noch nicht wieder das Niveau vom März 2010 erreicht, als noch jede dritte Packung zuzahlungsfrei war. Zum April wurden die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verändert. Wird ein sog. Rabattarzneimittel an den Patienten abgegeben, kann ebenfalls die Zuzahlung halbiert werden oder entfallen - allerdings nur für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse.

Auch hier hat sich der Anteil der zuzahlungsfreien und -ermäßigten Präparate binnen Monatsfrist leicht von 55,3 auf 55,4 Prozent erhöht (Stand: 1. August). Das heißt, für jedes zweite der rund 26.800 Rabattarzneimittel liegt - je nach Krankenkasse - eine Halbierung oder Befreiung von der Zuzahlungspflicht vor. Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungsfrei ist oder nicht. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die GKV einzusammeln und an die einzelnen Krankenkassen weiterzuleiten.

Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

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