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Freie Arztwahl auch im Heim

Archivmeldung vom 19.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung behalten ihr Recht auf freie Arztwahl. Sie sind nicht verpflichtet, einen vom Heim organisierten ärztlichen Dienst in Anspruch zu nehmen, erklärt die Rechtsanwältin Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung der Heimbewohner (BIVA) im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".

In der Praxis sei das Prinzip aber häufig nicht einzulösen, denn viele Niedergelassene, besonders Fachärzte, stünden für Heimbesuche nicht zur Verfügung. Die Einrichtung muss helfen, den Arztbesuch zu organisieren. Das Personal ist aber nicht verpflichtet, den Patienten zum Arzt zu begleiten. Gute Heime bieten den Service freiwillig an. Darauf sollte man schon bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung achten.

Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber (ots)

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