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Kelber: Regierung hält brisante Studie über Gesundheitsfolgen durch nächtlichen Fluglärm zurück

Archivmeldung vom 21.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ulrich Kelber Bild: Frank Ossenbrink
Ulrich Kelber Bild: Frank Ossenbrink

Eine brisante Studie über negative Gesundheitsfolgen durch nächtlichem Fluglärm wird nach Ansicht des stellvertretende Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, von der Bundesregierung zurückgehalten.

Zum einen passe die Veröffentlichung der brisanten Daten "schlecht zu einer tagesaktuellen Debatte um die Lockerung des Nachtflugverbotes" nach Abklingen der Vulkanasche-Wolke, sagte Kelber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe). Zum anderen plane die schwarz-gelbe Bundesregierung mittelfristig eine Lockerung des Nachflugverbotes an allen deutschen Flughäfen, weshalb das Bekanntwerden der Studienergebnisse ebenfalls als unerwünscht betrachtet werde. Eine Pressekonferenz in Berlin, auf der der Leiter des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, sowie Umweltstaatssekretär Jürgen Becker die Ergebnisse am Dienstagvormittag hatten vorstellen wollen, war kurzfristig "aus Termingründen" abgesagt worden. In der Untersuchung hatte der Epidemiologe Eberhard Greiser im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) die Krankheitsdaten von mehr als einer Million Anwohner im Einzugsbereich des Flughafen Köln-Bonn mit den nächtlichen Lärmbelastungen durch den Flugbetrieb in Beziehung gesetzt. Dabei stellte Greiser stark erhöhte Fallzahlen von Herzschwäche, Koronarerkrankungen, Schlaganfällen, Depressionen und Brustkrebs fest. Der Studie zufolge, die der Zeitung vorliegt, liegt die Erkrankungsrate in einzelnen Bevölkerungsgruppen mit hoher Nachtfluglärmbelastung um mehr als 100 Prozent über dem nicht belasteter Anwohner. Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP vereinbart, "international konkurrenzfähige Betriebszeiten" für deutsche Flughäfen sicher zu stellen. Dabei gelte es, "gleichberechtigte" wirtschaftliche und Lärmschutzinteressen "auch bei Nachtflügen" zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben sei mit den Studienergebnissen unvereinbar, sagte Kelber der Zeitung. "Die Studie von Professor Greiser belegt die gesundheitlichen Schäden des Nachtfluglärms in so eindeutiger Weise, dass das Vorsorgeprinzip den Gesetzgeber verpflichtet, gesetzlich für geringere Lärmbelastungen zu sorgen - nicht für mehr."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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