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Schweinegrippe-Impfungen: Ständige Impfkommission (STIKO) kassiert Strafanzeige

Archivmeldung vom 15.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Krümel / PIXELIO
Bild: Krümel / PIXELIO

Das von den Bestsellerautoren Marita Vollborn und Vlad Georgescu geführte Biotech Online-Magazin LifeGen.de hat auf Grund der erfolgten Schweinegrippe-Impfungen in Deutschland Strafanzeige gegen die am Robert Koch Institut angesiedelte Ständige Impfkommission (STIKO) eingereicht.

Nach Informationen von LifeGen.de wurde das von GlaxoSmithKline den Ländern verkaufte Vakzin Pandemrix bereits im Mai 2008 zugelassen - ein Jahr vor Beginn der von der WHO ausgerufenen Pandemie und noch vor Isolierung des Schweinegrippe-Erregers im Jahr 2009. Lediglich eine Anzahl von 240 Patienten diente damals als "Beweis" für die Sicherheit des Impfstoffs. Die Bevölkerung der Bundesrepublik avancierte ab Herbst 2009 damit de facto ohne vorherige Einwilligung zur humanen Ressource für einen klinischen Großversuch der Pharmaindustrie, nachdem die am RKI angesiedelte STIKO immer wieder die Impfung empfahl und selbst Gesundheitsminister Philipp Rösler an der Praxis der STIKO festhielt.

LifeGen.de LTD hat daher am 14.1.2010 Strafanzeige und Strafantrag gegen die am RKI angesiedelte Ständige Impfkommission (STIKO) und, um die Ermittlungen in alle Richtungen zu ermöglichen, auch gegen Unbekannt gestellt. Angesichts der Tatsache, dass die bestellten Impfstoffe nach Informationen der F.A.Z. die Kassen der GKV bislang rund 400 Mio. Euro kosteten, besteht nach Ansicht von LifeGen.de LTD ein öffentliches Interesse an Ermittlungen durch die Berliner Justiz.

Nach Meinung von LifeGen.de besteht der Verdacht von Verstößen gem. § 223, § 224 (1) Abs. 1, § 225 (3) Abs. 1. und 2, § 226 (3) sowie § 228 des StGB. Ebenso Verstöße gegen die Paragraphen 5, 10, 11, 11a, 14 und 15 des AMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.9.2009 I 3172, (3578). Derzeit überprüft LifeGen.de auch die Chancen einer Verfassungsbeschwerde bez. § 20 Seuchenschutzgesetz. In der auf 10 Seiten verfassten Strafanzeige an die Berliner Staatsanwaltschaft weist LifeGen.de zudem darauf hin, dass das Vakzin im Jahr 2008 nur für Erwachsene zugelassen wurde, wie ein LifeGen.de vorliegendes, öffentlich zugängliches Originaldokument ebenfalls belegt. 

Quelle: LifeGen.de LTD

 

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