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Studie: Corona-Schnelltests erkennen nur 70 Prozent positiver Fälle

Archivmeldung vom 01.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Michael Bührke / pixelio.de
Bild: Michael Bührke / pixelio.de

Die bayerische Landesregierung lässt die Sicherheit von Corona-Schnelltests prüfen. "Im Landkreis Wunsiedel in Franken wurde im Rahmen eines Pilotprojektes eine Vergleichsstudie mit aktuell insgesamt 968 Probanden auf die Erkennung von Sars-CoV-2 durchgeführt", heißt es in der vorläufigen Auswertung, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.

Verglichen wurde demnach der Roche-Schnelltest mit dem sogenannten Goldstandard, dem PCR-Test. Das Ergebnis: Bewerte man die Ergebnisse dieses Pilotprojekts in gleichem Maße, wie dies in der Studie des Herstellers erfolgte, so ergebe sich für den Antigen-Schnelltest eine Sensitivität von 70,21 und eine Spezifität von 99,77 Prozent. "Dies bedeutet, dass 29,79 Prozent aller SARS-CoV-2 positiven Individuen nicht vom Antigen-Schnelltest als positiv klassifiziert und damit fälschlich als negativ erachtet werden."

Die Ergebnisse sind brisant, weil Anfang der Woche bekannt wurde, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darüber nachdenkt, Schnelltests auch für den Privatbereich zuzulassen. Bayerns Gesundheitsministerium teilte der "Welt am Sonntag" mit: "Die Evaluation der Tests im Landkreis Wunsiedel ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Pilotprojekt läuft nach wie vor. Wir möchten die Ergebnisse nicht vor Abschluss des Projekts kommentieren." Der Staatsregierung sei allerdings bekannt, dass die Sensitivität der Antigen-Schnelltests teilweise hinter der von PCR-Tests zurückbleibt. Der Einsatz von Antigen-Schnelltests werde daher überwiegend dort befürwortet, wo sonst keine Tests stattfinden würden, um zusätzliche Sicherheit zu schaffen. "Die aktuell verfügbaren Schnelltests sind für die Anwendung im Privatbereich nicht geeignet, weil sie durch eingewiesene Personen durchgeführt werden müssen", teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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