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Aussagekraft von PCR-Tests auf SARS-CoV-2 erhöhen

Archivmeldung vom 12.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Sterbefallzahlen In Deutschland im Vergleich von 2016 bis 2020 zeigen das COVID-19 eine unbedeutende Randerscheinung ist, Stand September 2020
Die Sterbefallzahlen In Deutschland im Vergleich von 2016 bis 2020 zeigen das COVID-19 eine unbedeutende Randerscheinung ist, Stand September 2020

Bild: CIDM 2020 / Eigenes Werk

Die Delegierten des 79. Bayerischen Ärztetags haben am 10. Oktober in München die Bayerische Staatsregierung dazu aufgefordert, Anstrengungen zu unternehmen, die millionenfach durchgeführten RT-PCR-Tests auf SARS-CoV-2 mit Aussagekraft zur tatsächlichen Infektiosität eines Trägers des Coronavirus auszustatten.

In mehreren wissenschaftlichen Arbeiten sei der Zusammenhang zwischen der Zahl der Amplifikationszyklen im PCR-Zyklus bis zum Auftreten eines positiven Signals und der Nachweisbarkeit eines kultivierbaren Virus belegt worden, so der Beschlusstext.

Im Rahmen eines PCR-Tests werden die in einer Probe enthaltenen Erbgutspuren in mehreren Zyklen immer wieder verdoppelt. Ist eine einzelne Spur des Virus vorhanden, so sind es nach dem zweiten Zyklus bereits zwei, nach drei Zyklen vier, nach zehn 1.024 etc., bis zum Auftreten eines positiven Signals. Bei Proben mit viel Virusmaterial schlägt der Test relativ schnell an. Sind dazu mehr als 35 Runden nötig, trägt der Patient laut führenden Virologen in der Regel aber eine geringe Viruslast in sich, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vermehrungsfähig ist.

Nach Ansicht des Ärztetags sollten einschränkende infektionshygienische Maßnahmen auf solche PCR-positive Personen beschränkt werden, bei denen ein nennenswertes - im politischen Diskurs festzulegendes - Risiko für die Weiterverbreitung von COVID-19 bestehe. Derzeit sieht die Gesetzeslage vor, dass sich alle positiv auf das Virus getesteten Personen in Quarantäne begeben müssen.

Quelle: Bayerische Landesärztekammer (ots)


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