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Überschüsse der Krankenkassen gehen merklich zurück

Archivmeldung vom 05.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jörg Siebauer / pixelio.de
Bild: Jörg Siebauer / pixelio.de

Das zuletzt starke Wachstum der Überschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich im ersten Quartal deutlich abgeschwächt. Nach ersten Zahlen haben die 110 Kassen ihre Gewinne zu Jahresbeginn zwar weiter ausgeweitet, allerdings nicht mehr so stark wie noch im Vorjahr. Da stand am Quartalsende ein Plus von 612 Millionen Euro. Derzeit zeichnet sich nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochausgabe) ein Überschuss von weniger als 400 Millionen Euro ab. Damit würden die Reserven der Kassen auf knapp 20 Milliarden Euro steigen.

Hinzu kommt die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds, die sich nach letzten Angaben des Gesundheitsministeriums auf fast 10 Milliarden Euro belief. Während die Innungskrankenkassen mir einem Überschuss von 17 Millionen Euro etwa auf dem Niveau des Vorjahres lagen, zeichneten sich auf den Konten der Allgemeinen Orts- und der Ersatzkrankenkassen teils deutliche Bremsspuren ab. So verbuchten die AOK am Ende des ersten Quartals ein Plus von 197 Millionen Euro. Im Vorjahr hatte der Überschuss noch 361 Millionen Euro betragen - 163 Millionen Euro mehr als dieses Jahr. Bei den Ersatzkassen summierte sich der Überschuss Ende März auf 122 Millionen Euro, das waren 33 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.

Die Geschäftsführerin des Ersatzkassen-Verbands, Ulrike Elsner, lobte die Entscheidung der Koalition, die Pflicht zum Abbau von Kassenüberschüssen ab 2020 an eine Reform des Finanzausgleichs zu koppeln. Die Ersatzkassen erwartete von der Reform eine Entlastung ihrer Zusatzbeitragssätze. Das Kabinett will an diesem Mittwoch den Gesetzentwurf beschließen, der im Kern die hälftige Übernahme des kassenindividuellen Zusatzbeitrags durch Arbeitgeber oder Rentenkasse vorsieht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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