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Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern

Archivmeldung vom 06.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Saarland will Eltern, die ihre Kinder nicht zu Vorsorgeuntersuchungen bringen, das Kindergeld oder den Kinderzuschlag streichen

Zum besseren Kinderschutz gegen Misshandlung und Verwahrlosung sollen Vorsorgeuntersuchungen von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr gesetzliche Pflicht werden. Eltern, die dieser Pflicht nicht nachkommen, soll das Kindergeld oder der Kinderzuschlag gestrichen werden. Das sieht eine Bundesratsinitiative des Saarlandes vor, wie Josef Hecken (CDU), Justizminister des Landes, der in Frankfurt (Oder) erscheinenden "Märkischen Oderzeitung" sagte. Die "Häufung von eklatanten Fällen in jüngster Zeit zwingt die Politik zum Handeln", sagte der Minister zur Begründung. "Kindeswohl muss im Zweifel Vorrang haben vor Elternrecht." Der Gesetzesentwurf soll im März Hecken zufolge in den Bundesrat eingebracht werden. Mehrere Länder, darunter Brandenburg, haben bereits Zustimmung signalisiert.

Quelle: Pressemitteilung "Märkischen Oderzeitung"

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