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Nur ausnahmsweise per Taxi zum Arzt

Archivmeldung vom 29.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Nur noch in Ausnahmefällen erstatten die Krankenkassen Taxifahrten zum Arzt oder in eine Klinik. "Wie genau diese Ausnahmen beschaffen sind, ist für viele Patienten nicht leicht zu durchschauen", sagt Michaela Schwabe, Beraterin bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Berlin, in der "Apotheken Umschau".

Eine einfache Regel aber sei: Nicht einfach drauflosfahren. Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Taxifahrt bescheinigen. Zehn Prozent der Fahrtkosten - mindestens fünf und maximal zehn Euro - haben Patienten zudem selbst zu tragen, wenn sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Im Zweifelsfall mit der Kasse abklären, ob und was sie bezahlt.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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