Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Gesundheit DVG: Patientensicherheit und Datenschutz müssen oberste Priorität haben

DVG: Patientensicherheit und Datenschutz müssen oberste Priorität haben

Archivmeldung vom 10.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Martin Litsch
Martin Litsch

Von AOK-Bundesverband - AOK-Bundesverband, CC BY-SA 3.0 de, Link

Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßt den geänderten Entwurf des Digitale Versorgungs-Gesetzes, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde - mit einigen Abstrichen: "Tempo geht nicht vor Qualität. Die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Datenschutz müssen weiterhin oberste Priorität haben."

Litsch weiter: "Deshalb ist es sinnvoll, Details zum Start der elektronischen Patientenakte später gesetzlich zu regeln und in diesem Zuge auch die rechtlichen Voraussetzungen für ein sicheres individuelles Berechtigungsmanagement zu schaffen. Ansonsten wäre das Gesetz zur Digitalen Versorgung als Ganzes gefährdet gewesen. Und das wäre das falsche Signal gewesen. Denn wir haben im Gesundheitswesen einen hohen Nachholbedarf in punkto Digitalisierung und es ist gut, dass dieser Bedarf sowie das Potenzial der digitalen Möglichkeiten endlich angepackt wird.

Ebenso sinnvoll ist es, statt einer verpflichtenden Teilnahme an der Telematikinfrastruktur für weitere Leistungserbringer mit einer freiwilligen Teilnahme einzusteigen. Die heutige Hardware-basierte Infrastruktur ist unverhältnismäßig teuer im Vergleich zu ihrem Ergebnis und muss durch wirtschaftliche softwarebasierte Lösungen weiterentwickelt werden. Was die komfortable Verwaltung von Gesundheitsdaten betrifft, sind sowohl die Versicherten als auch die Leistungserbringer heute viel weiter in ihren Ansprüchen. Dem müssen wir nun gerecht werden. Das Gesetz schafft dazu wichtige Voraussetzungen, damit die AOK ihre Aufgaben im Versorgungsprozess wahrnehmen kann.

Gleichwohl enthält das DVG immer noch die Vorgabe, dass digitale Gesundheitsanwendungen ohne ausreichende Überprüfung ihres gesundheitlichen Nutzens von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Und zwar zu dem Preis, den der Hersteller gerne dafür hätte. Die Gesetzliche Krankenversicherung steht damit vor einem hohen Kostenrisiko, während der Nutzen für die Patienten völlig unklar ist und sie schlimmstenfalls neuen Risiken ausgesetzt werden. Ich hoffe, dass sich hierzu im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen durchsetzen lassen."

Quelle: AOK-Bundesverband (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte schiebt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige