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Grander-Wasser: Vertriebsfirma verurteilt

Archivmeldung vom 05.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Neuseeländische Vertriebsfirma der aus Tirol stammenden GRANDER(R)- Produkte wurde am Hamilton District Court wegen Irreführung der Konsumenten zu einer Strafe von 60.000 NZD verurteilt.

Zusätzlich muss die Firma 68.000 NZD Schadenersatz an die geprellten Kunden sowie 8.000 NZD an Gerichtskosten bezahlen. Objektive Test zeigten, dass sich mit der GRANDER(R)- "Technologie" angeblich "belebtes" Wasser nicht von normalem Leitungswasser unterschied. Laut Richterin Merilena Burnett enthält das GRANDER(R)-Werbematerial "Inkonsistenzen, Quacksalberei und
Pseudowissenschaft". Deborah Battell, Fair Trading-Direktor der NZ Commerce Commission, fordert die Konsumenten auf, skeptisch zu sein und bei ungewöhnlich klingenden Versprechungen ihrem Hausverstand zu vertrauen. "Einige der Behauptungen über belebtes Wasser waren mehr als sonderbar", so Battell. "Wenn Firmen Versprechungen über ihre
Produkte nicht handfest beweisen können, sollten sie nicht damit handeln".

Bereits seit Jahren wissen österreichische Wissenschaftler und Konsumentenschützer von der Wirkungslosigkeit der GRANDER(R)-Geräte: "Es ist mir ein Rätsel, dass diese Geräte in Österreich noch immer vertrieben werden dürfen", so Dr. Erich Eder, Lektor an der Universität Wien. Der kürzlich mit dem Förderungspreis der Stadt Wien ausgezeichnete Hydrobiologe steht in der Causa Grander vor Gericht - wegen der Aussage, die kommerzielle Nutzung der GRANDER(R)-Technologie "grenze an Betrug". Eder sieht seine Meinung im Neuseeländischen Urteil bestätigt.

Pressemitteilung Biologiezentrum (UZA I), Fakultät für Lebenswissenschaften, Universität Wien vom 05.09.2005

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