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Österreichisches Portal macht Adressen deutscher Abtreibungsärzte öffentlich

Archivmeldung vom 25.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Österreichisches Portal macht Adressen deutscher Abtreibungsärzte öffentlich
Österreichisches Portal macht Adressen deutscher Abtreibungsärzte öffentlich

Bild: Screenshot Internetseite / Eigenes Werk

In Deutschland bereitet ein Gesetz von 1933 Frauen in Krisen Probleme: Schwangerschaftsabbrüche dürfen zwar legal durchgeführt, aber Infos über durchführende Ärztinnen und Ärzte von diesen nicht verbreitet werden. Dies fällt bei derzeitiger Gesetzesauslegung nach §219a StGb unter "Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft". Sogar öffentliche Stellen verweigern deswegen Frauen Infos über medizinische Hilfe.

Abtreibungsjäger screent Ärzteseiten

Ein deutscher "Abtreibungsjäger" und Mathematikstudent aus Kleve nützt dieses veraltete Gesetz um Arztpraxen, die auf ihren Webseiten Schwangerschaftsabbrüche anbieten, anzuzeigen. Fünf deutsche Ärztinnen stehen deswegen vor Gericht, die Urteile sind noch offen. Für den Beweisantrag in dem Verfahren in Kassel war der österreichische Gynäkologe DDr. Christian Fiala als einer von Europas renommiertesten Experten für Familienplanung geladen. Doch der Richter lehnte den Beweisantrag zweifach ab, weil er den §219a zwar anwenden aber nicht dessen Sinnhaftigkeit und die Folgen eines allfälligen Urteilsspruches diskutieren wollte. Deshalb lehnten die beiden Ärztinnen den Richter wegen Befangenheit ab. Allerdings wurde diesem Antrag nicht stattgegeben, weshalb das Verfahren demnächst von neuem beginnen muss. In dem Verfahren in Giessen ist die nächste Berufungsverhandlung für den 12. Oktober angesetzt.

Portal aus Österreich

Fiala unterstützt nun deutschen Frauen in dieser schwierigen Situation. Er stellt auf einem österreichischen Portal eine Liste mit rund 1.000 Adressen all jener Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, die in Deutschland diese legale medizinische Leistung anbieten. Viele deutsche Frauen können nur über dieses Portal zu Informationen gelangen - es wird intensiv genützt. Sogar Beratungsstellen greifen darauf zurück, weil es auch für sie keine andere offizielle Informationsquelle gibt.

http://www.abtreibung-adressen.eu

Recht auf Information für Frauen

"Das in West-Europa einmalige Gesetz gehört ersatzlos gestrichen, denn eine sachliche Information durch Fachärzte ist keine Werbeeinschaltung", so Fiala. Frauen in Krisen haben ein Anrecht auf qualifizierte Informationen. Es ist ja geradezu zynisch den Abbruch straffrei zu stellen, Informationen über die Durchführung jedoch zu verbieten. Auch ist es ein Irrglaube, man könne Frauen zu einer Abtreibung werben.

Widerspruch zwischen Gesetz und Praxis

Wenn das Inverkehrbringen von Ärzte-Adressen untersagt wird, komme das einem Boykott des legalen Abbruchs gleich, so Fiala. "Überdies wissen wir, dass einige Beratungsstellen diese Informationen willkürlich vorenthalten oder nur bestimmte ÄrztInnen empfehlen. Dadurch entsteht ein privilegierter Zugang, was meiner Einschätzung nach gleichheitswidrig ist."

Paragraph womöglich verfassungswidrig

Die Verteidiger der vor Gericht stehenden Ärztinnen möchten nun die Verfassungskonformität des deutschen Strafparagrafen 219a prüfen lassen. Denn der deutsche Staat behauptet, er müsse damit das ungeborene Leben schützen. Allerdings ist dies eine leere Behauptung, da es wissenschaftlich und historisch keinen Hinweis darauf gibt, dass dies durch Verbote erreicht werden kann.

All dem schaut die Politik schweigend zu, obwohl derzeit zwei Frauen an der Spitze der Regierung stehen. Sie hätten die Möglichkeit diese entwürdigende Situation zu beenden und Frauen im 21. Jahrhundert endlich eine echte Selbstbestimmung über ihren intimsten Lebensaspekt zu geben.

http://www.gynmed.at

Quelle: Gynmed - Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung Wien (ots)

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