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WHO ruft Neustart für medizinischen Hanf aus

Archivmeldung vom 05.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Weltgesundheitsorganisation Flagge
Weltgesundheitsorganisation Flagge

In einem Schreiben des WHO-Generalsekretärs vom Februar 2019 werden sämtliche Mitgliedstaaten offiziell aufgefordert, die nationale Gesetzgebung auf die Änderungsvorschläge der WHO zum "Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel" von 1961 [1] bis 2020 zu überprüfen. Das Einheitsabkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag über 180 Staaten aufgrund internationalen Rechts und bestimmt teilweise direkt nationale Betäubungsmittelgesetze. Nach rund sechzig Jahren Stigmatisierung einer bedeutenden Heilpflanze besinnt man sich nun auf Fakten.

Im Wesentlichen soll nun der Zugang zu einer medizinischen Versorgung mit Hanf erleichtert werden. Reines CBD [2] und Produkte daraus mit weniger als 0,2 % THC-Gehalt [3] sollen dann nicht länger als verbotene Substanzen gelten. [4]

"Das Tor für eine versachlichte Argumentation steht nun offen. Die Umsetzung einer Neubewertung sämtlicher psychoaktiver Substanzen in einer internationalen Vereinbarung scheint greifbar, ja notwendig und ist schon dem mangelnden Erfolg der repressiven Jahrzehnte geschuldet. Leider gibt es auch in Deutschland bis heute keine niederschwellige, flächen- und kostendeckende Versorgung mit Cannabis. Drogenpolitik braucht einen Neustart. Sie muss Gegenstand der Gesundheitspolitik und Wissenschaft sein und darf nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden."erklärt der drogenpolitische Sprecher der Piratenpartei, Andreas Vivarelli.

Das Zeitalter der jahrzehntelangen Ächtung einer wertvollen Heilpflanze ist beendet, wenn die WHO im Jahre 2020 die Modernisierung im Einheitsabkommen manifestiert hat. Nun ist es an den Mitgliedsstaaten, eine sachliche und studienorientierte Gesetzgebung folgen zu lassen.

Die 2017 nach der Rezeptfreigabe gegründete Cannabisagentur ist überfordert. Dies geht erneut zu Lasten der Patienten. Viele verzweifeln bereits an der erfolglosen Suche nach einem verschreibungswilligen Kassenarzt. Die Einmischung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), das niedrige Honorar für die umfangreiche verpflichtende Evaluierung, die bei Kostenübernahme durch die Krankenkassen entsteht, schreckt viele Mediziner ab. Auch die schlechte Studienlage, die drohenden und langjährigen Regressansprüche, die das Gesetz vom März 2017 vorsieht, lassen die Ärzte nicht gerade freudig das Rezeptheft zücken. Unser Gesundheitssystem braucht auch an dieser Stelle ein Update, um die Versorgung mit dringend benötigten Medikamenten zu gewährleisten.

Fußnoten:

[1] Single convention on narcotic drugs http://ots.de/qJhVaz [2] CBD https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabidiol [3] THC https://de.wikipedia.org/wiki/Tetrahydrocannabinol [4] Pressemitteilung vom ACM http://ots.de/l45Bb7

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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