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Warum der Arzneimittelmarkt neu geordnet wird

Archivmeldung vom 27.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: premiumpresse
Bild: premiumpresse

Schneller als erwartet hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ein Konzept für die Neuordnung des Arzneimittelmarktes vorgelegt. Das Paket soll Anfang 2011 in Kraft treten.

Grund ist die Finanznot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allein in diesem Jahr rechnen die Kassen mit einem Defizit von rund vier Milliarden Euro, obwohl der Bund bereits 15,7 Milliarden Euro Steuermittel zuschießt. Die Kassen versuchen, etwa durch Beitragserhöhungen gegenzusteuern. Einige Kassen erheben bereits einen Zusatzbeitrag. Einer der größten Ausgabenposten sind die Arzneikosten, die 2009 auf mehr als 32 Milliarden Euro stiegen. Diesem Kostenanstieg will Rösler nun einen Riegel vorschieben.

Sinken nun die Krankenkassenbeiträge?

Das ist vorerst nicht zu erwarten. Allerdings profitieren die gesetzlich Versicherten indirekt davon, wenn ihre Kassen bei Verhandlungen mit den Pharmaherstellern Rabatte aushandeln können und die Ausgaben insgesamt sinken. Bisher können die Pharmahersteller die Preise für neue Arzneimittel diktieren. Diese sogenannten innovativen Medikamente gelten daher als echte Kostentreiber. Und obwohl Kritiker bemängeln, dass vielfach kaum ein Zusatznutzen für Patienten belegt sei, müssen die Kassen den von der Industrie bestimmten Preis erstatten. Künftig können die Unternehmen nur noch im ersten Jahr ein Arzneimittel zum geforderten Preis vermarkten.

Wer entscheidet, ob ein neues Medikament tatsächlich einen Zusatznutzen für Patienten hat?

Nach den Plänen der Koalition sollen künftig Pharmahersteller bereits mit der Markteinführung eines Arzneimittels eine eigene Studie zu Kosten und Nutzen vorlegen, die dann von unabhängiger Seite bewertet wird. Letztlich entscheiden der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) der Kassen, Ärzte und Krankenhäuser und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), ob es einen Zusatznutzen gibt.

Was passiert, wenn Medikamente keinen zusätzlichen Nutzen haben?

Für sie gilt dann automatisch die Festbetragsregelung. Die Kasse erstattet die Kosten nur bis zur Höhe dieses Festbetrages. Bislang dauerte es im Schnitt zwei Jahre, bis ein Mittel überhaupt in eine sogenannte Festbetragsgruppe eingeordnet wurde. Durch Festbeträge sparen die Krankenkassen allein in diesem Jahr mindestens 4,6 Milliarden Euro. Für Arzneimittel mit nachweislichem Zusatznutzen können die Kassen in Verhandlungen mit den Herstellern Preissenkungen herausschlagen.

Was ist, wenn sich beide Seiten nicht auf einen Preis einigen können?

Dann setzt eine zentrale Schiedsstelle binnen dreier Monate einen Rabatt fest. Dagegen können Kassen und Unternehmen klagen, eine aufschiebende Wirkung hat dies aber nicht.

Werden die Pharmaunternehmer die Preise nun hochtreiben, um sie später wieder zu senken?

Rösler teilt diese Bedenken nicht. Kritiker wie der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fürchten aber, dass die Hersteller bei den Verhandlungen einen Aufschlag nehmen, "um sich diesen dann wieder abhandeln zu lassen".

Bekomme ich in der Apotheke auch weiterhin mein altbewährtes Medikament?

In der Regel ja. Apotheker sind aber verpflichtet, die Versicherten mit jenem Präparat zu versorgen, für die die jeweilige Kasse einen Rabattvertrag mit einem Hersteller abgeschlossen hat. Ausgenommen, der Arzt hat ausdrücklich ein bestimmtes Medikament verordnet. Künftig sollen Patienten auch ein anderes Medikament als das rabattierte wählen können. Dies ist vor allem für chronisch Kranke von Belang, deren altbewährtes Medikament nicht unter die Rabattregelung fällt. Gegebenenfalls müssen sie aber die Preisdifferenz zahlen.

Sinken auch die Preise für rezeptfreie Medikamente?

Die Preise von rezeptfreien Arzneien legen die Apotheken selbst fest. Jeder kann also die Preise in Apotheken oder im Versandhandel selbst vergleichen.

Quelle: premiumpresse

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