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Krankenhausgesellschaft plant Rückkehr zur Regelversorgung in Kliniken

Archivmeldung vom 28.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Krankenhaus (Symbolbild)
Krankenhaus (Symbolbild)

Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Die Kliniken sollen trotz der anhaltenden Corona-Krise zu einer Regelversorgung zurückkehren und zugleich bis Mitte kommenden Jahres Kapazitäten für die Versorgung von Covid-19-Patienten vorhalten. Dies geht aus einem Zehn-Punkte-Plan der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

DKG-Präsident Gerald Gaß lobte das "beispiellose Engagement" der Kliniken bei der Versorgung von Covid-19-Patienten und betonte: "Nun ist aber der Wiedereinstieg in die Regelversorgung dringend erforderlich." Dabei müsse man eine gesunde Balance mit der Covid-19-Versorgung finden. Das DKG-Konzept baut darauf auf, dass die Kliniken hierzulande "bis weit in das Jahr 2021" hinein Covid-19 Erkrankte versorgen müssen. Für alle Krankenhäuser, die über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten verfügen, gelte "die Vorgabe 20 Prozent ihrer Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit freizuhalten", heißt es in dem Papier.

Darüber hinaus sollen die Kliniken weiterhin in der Lage sein, binnen "72 Stunden weitere Behandlungskapazitäten für Covid-19-Patienten zu organisieren, wenn es der Anstieg der Reproduktionsrate bei den Infektionen erfordert". Dabei geht es um weitere 20 Prozent der Kapazitäten. Reha-Kliniken hingegen sollen nicht mehr flächendeckend freigehalten werden und können ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen. Mit der Rückkehr zur Regelversorgung sollen dem Zehn-Punkte-Plan zufolge drei Gruppen von Patienten bevorzugt wieder behandelt werden: Jene, bei denen eine Verschiebung der Behandlung, die Lebenserwartung verkürzt, sowie jene, bei denen eine zeitliche Verzögerung der Behandlung zu "unverhältnismäßigen Funktionseinschränkungen" führen würde.

Schließlich sollen auch Patienten angenommen werden, die unter "lebensqualitätseinschränkenden Symptomen" leiden. Auch auf die Gefahr von Infektionen und der Verbreitung des Coronavirus in den Kliniken geht der Zehn-Punkte-Plan ein: "In allen Fällen der Wiederaufnahme der Regelversorgung muss hausindividuell ein Maximum der Infektionsprävention einschließlich der räumlichen Trennung der Behandlungsbereiche gewährleistet sein", heißt es in dem DKG-Konzept. Der Zehn-Punkte-Plan soll in den Ländern nach regionalen Anforderungen umgesetzt werden.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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