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Ulla Schmidt lehnt Arzneimitteltests an Demenzkranken strikt ab

Archivmeldung vom 02.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ulla Schmidt (2013)
Ulla Schmidt (2013)

Foto: Moritz Kosinsky
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundestagsvizepräsidentin und Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) stellt sich vehement gegen die Pläne der großen Koalition, künftig Arzneimitteltests an Demenzkranken unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. "Menschen mit geistiger Beeinträchtigung dürfen keine Versuchskaninchen für die Pharmaindustrie werden", sagte die SPD-Politikerin der "Berliner Zeitung".

Sie kritisierte das Vorhaben als Verletzung der Menschenwürde und nannte es einen gefährlichen Dammbruch für eine weitere Aufweichung der Bedingungen für klinische Tests. "Was Gesundheitsminister Hermann Gröhe plant, ist daher brandgefährlich. Ich kann nur hoffen, dass sich hier die Vernunft durchsetzt und der Bundestag am Ende alles beim Alten lässt", betonte Schmidt, die zugleich Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist.

Nach einem Gesetzentwurf von Minister Gröhe sollen klinische Prüfungen möglich sein, wenn die Betroffenen vor dem Ausbruch ihrer Krankheit eine Patientenverfügung abgegeben haben.

Schmidt bezeichnete die Voraussetzung einer Patientenverfügung ein reines Feigenblatt. Bei klinische Studien müssten die Teilnehmer sehr genau über Zweck, Inhalt und Risiken aufgeklärt werden. Nach den Plänen der Koalition solle es aber möglich sein, vorab in einer Patientenverfügung eine Art Generalvollmacht für Versuche an sich zu genehmigen. Dabei könne man zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wissen, worum es bei den Tests einmal genau gehen werde und welche Risiken bestünden. "Eine solche Patientenverfügung ist also völlig untauglich, um so etwas für die Zukunft regeln zu wollen", sagte sie. Auch der gesetzliche Betreuer habe nicht das Recht, einen Betroffenen als Forschungsobjekt frei zu geben. "Das wäre eine klare Überschreitung seiner Kompetenz", sagte Schmidt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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