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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Freispruch im Fall Kachelmann

Archivmeldung vom 01.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ach, Frau Schwarzer... Bei Bild.de lamentierte die zur Gerichtskolumnistin avancierte Frauenrechtlerin gestern: »Ein männlicher Angeklagter ist gesellschaftlich, medial, ja sogar juristisch viel stärker als so eine weibliche Nebenklägerin.« Das ist natürlich Humbug. Für jene, die die 43 Verhandlungstage im Fall Kachelmann einigermaßen unvoreingenommen verfolgt haben, war der Freispruch des Wettermoderators nur folgerichtig. Nicht, weil der Prozess die Unschuld des 52-Jährigen erwiesen hätte, was er definitiv nicht hat. Sondern weil es viel zu viele Ungereimtheiten gibt - auch im Verhalten des angeblichen Opfers.

In den meisten Vergewaltigungsanzeigen tauchen nur zwei Zeugen auf: Der mutmaßliche Täter und sein mutmaßliches Opfer. Und wenn die beiden dann auch noch eine Beziehung haben, wie im Fall Kachelmann, wird es noch schwieriger für die Ermittler, weil Spuren wie Sperma und blaue Flecken eben nicht zwingend auf ein Verbrechen schließen lassen. Trotzdem stellt sich die Justiz dieser schwierigen Aufgabe. Seit 1997 können Frauen ihren Ehemann wegen Vergewaltigung anzeigen, seit 2004 muss die Staatsanwaltschaft sogar ohne Anzeige ermitteln, wenn sie von einem solchen Verdacht erfährt. Naturgemäß steht in vielen dieser Prozesse Aussage gegen Aussage. Das allein führt aber nicht dazu, dass im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden wird. Entscheidend ist, wie das Gericht die Aussagen beider Seiten wertet und gewichtet. Und da kann der Glaubwürdigkeit eine alles entscheidende Rolle zukommen. Kachelmanns Ex-Geliebte hatte ihre Glaubwürdigkeit bereits vor Prozessbeginn bei vielen verspielt, als sie behauptet hatte, im Briefkasten Flugtickets für Kachelmann und eine fremde Frau sowie einen Zettel mit dem Text »Er schläft mit ihr« gefunden zu haben. Denn anschließend musste sie zugeben, den Satz selbst geschrieben zu haben. Später kamen weitere Punkte hinzu, die die Aussage der Frau in Frage stellten: Ein vom Gericht bestellter Psychiater bezweifelte die angeblichen Erinnerungslücken der Zeugin, und eine Aussagepsychologin kam zu dem Schluss, eine Lüge könne nicht ausgeschlossen werden. Bei dieser Beweislage konnten die Richter den Wettermoderator nicht verurteilen. Die Klage von Opferverbänden, der Freispruch sei »ein falsches Signal«, ist eine populistische Äußerung im Affekt, mehr nicht. Denn der Fall Kachelmann hat ganz klar gezeigt, dass das System funktioniert: Anders, als es derzeit in Frankreich den Anschein hat, wird Vergewaltigung in Deutschland nicht heruntergespielt. Wer unter dringendem Tatverdacht steht, kommt vor Gericht - ohne Ansehen der Person. Und wenn ein Opfer glaubhaft ist, wird der Täter in der Regel auch verurteilt. So ist es im vergangenen Jahr bundesweit etwa 1700 Mal geschehen - allen Unkenrufen Alice Schwarzers zum Trotz.

Quelle: Westfalen-Blatt

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