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Mitteldeutsche Zeitung: zu Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 02.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist aus Sicht der Ermittler verständlich. Es liegt auf der Hand, dass es hilfreich sein kann, zu wissen, wer mit wem, von wo aus und wie lange telefoniert oder gemailt hat. Aber ist das auch wünschenswert?

Nein. Denn es erklärt alle zu potenziellen Tätern. Außerdem darf man angesichts des zunehmenden Interesses des Staates an privaten Daten nicht nur in Deutschland getrost annehmen, dass bald neue Vorschläge folgen werden, was man noch alles erfassen könnte. In acht Bundesländern ist zum Beispiel bereits der automatische Abgleich von Autonummernschildern möglich. Sicher wäre es für Fahnder auch hilfreich, generell zu wissen, wer, wann, wo mit seinem Auto lang fährt. Technisch ist das heute keine Zauberei mehr. Und politisch scheint es leider nicht mehr ausgeschlossen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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