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Neue OZ: Ein Gesetz für Griechenland

Archivmeldung vom 21.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bis ein Gesetz in Deutschland in Kraft tritt, können bisweilen Monate, manchmal Jahre der Beratung vergehen. Dass Bundestag und Bundesrat dazu neigen, eine schier undurchschaubare Fülle an Gesetzen zu erlassen, ist ebenfalls kein Geheimnis. Ausgerechnet mit der Griechenland-Hilfe will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nun diese Probleme des deutschen Parlamentarismus hinter sich lassen. Käme es so, wäre dies politischer Murks.

Auch wenn es Schäuble mit der Unterstützung Griechenlands nicht schnell genug gehen kann und effiziente Legislative löblich ist: Das angeschlagene Land am Mittelmeer braucht eine eigene Verordnung für sich. Athens Misere stellt sich viel zu komplex dar, als dass man sie - völlig sachfremd - zwischen Konjunkturpaket II und Hartz-IV-Empfängern behandeln könnte. Im Gesetz zu Griechenland müssen Fragen des Kredits, also Umfang, Zinsen und Laufzeit, europäischer und internationaler Koordinierung und der Prävention eines solchen Falls beantwortet werden. All dies in einem Anhang an ein anderes Gesetz zu koppeln widerspricht dem Ernst der Lage.

Die Bundesländer brauchen ihrerseits so schnell wie möglich Geld für Investitionen; und besonders gebeutelte Arbeitslose benötigen genauso rasch Hilfe - etwa Sachmittel für ihre Kinder. Griechenland ist eine andere Baustelle. 

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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