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Südwest Presse: Kommentar zu AWACS

Archivmeldung vom 08.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Jahre 2003 hat die rot-grüne Regierung das Grundgesetz gebrochen. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Es war keine "Bündnisroutine", dass deutsche Soldaten in Aufklärungs- und Feuerleitflugzeugen (Awacs) während des Irak-Krieges über der Türkei kreisten.

Zwar hat Rot-Grün mit der Entsendung nicht das Versprechen gebrochen, sich nicht am Irak-Krieg zu beteiligen. Denn die Nato-Awacs waren nur zur Verteidigung der Türkei befugt und befähigt. Aber es fehlte allein die Entscheidung Saddam Husseins, wie angedroht die Türkei anzugreifen - und die Soldaten hätten sofort Krieg geführt. Deswegen wäre für die Entsendung die Zustimmung des Bundestages notwendig gewesen. Vermutlich, weil die rot-grüne Koalition so wackelig war, dass eine eigene Mehrheit nicht zustande gekommen wäre, ist die Regierung offenen Auges in den Verfassungsbruch marschiert. Wenn zum ersten Mal in der Nato-Geschichte ein bedrohtes Mitglied Konsultationen nach Artikel IV einberuft und die Nato daraufhin Awacs-Flugzeuge mit sofortiger Eingriffsermächtigung entsendet, wie konnte Kanzler Gerhard Schröder dann allen Ernstes im Bundestag von "Routineflügen" sprechen? Das Gericht schließt nach eigenem Bekunden eine Rechtslücke. Und zwar mit so präzisen Ablaufanweisungen, dass alle Kriegs- und Krisenplaner der EU, Nato und CDU das Urteil gründlich lesen sollten. Manche Absicht, von der man jetzt hört, wird dadurch Makulatur.

Quelle: Südwest Presse

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