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Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 10

Archivmeldung vom 02.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Jochen Mitschka schrieb den nachfolgenden Standpunkt: "Nach "Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe" (1), dem Thema "Die Lage der Menschen in Pflegeheimen" (2), einer Berichterstattung über die Zustände in Bergamo (3) folgte: "Der Drosten-Test, die Immunität und die zweite Welle" (4). Heute geht es um eine Anhörung über "Die Lage der kleinen Unternehmer und Selbständigen" (5)."

Mitschka weiter: "Nils Roth und Martin Ruland

Nils Roth betreibt in Berlin eine für Europa außergewöhnlich erfolgreiche Karaoke-Bar (6). Martin Ruland ist Künstler und nebenberuflich Vertriebler für eine Schuhfirma, überwiegend auf Messen tätig, und insofern auch in seinem Nebenberuf massiv von den Regierungsmaßnahmen betroffen.

Herr Roth berichtete, dass sein Unternehmen am 14. März schließen musste. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Green Mango Bar 10 Jahre problemlos existiert. Das Unternehmen ist immer noch geschlossen und keine Öffnung ist in Aussicht. Der Senat hätte über Erleichterungen bzw. Eröffnungen unter bestimmten Hygieneregeln gesprochen, aber Details wären noch nicht einschätzbar. Insbesondere könne man noch nicht absehen, ob, unter den Hygiene-Regeln, eine Wiedereröffnung überhaupt kostendeckend möglich wäre.

Das Unternehmen hatte in den letzten Jahren jährlich ungefähr eine Million Euro als Umsatz ausgewiesen. Derzeit arbeiten noch dreizehn Personen in Kurzarbeit für Herrn Roth. Der Umsatz tendiert nun gegen Null. Rücklagen, die für schwere Phasen angespart worden waren sind inzwischen aufgebraucht. Hinzu kam, dass vor Kurzem noch eine Steuerprüfung stattfand, die erfolgreich absolviert wurde.

Das Unternehmen hätte geprüft, ob Corona-Hilfe Teil eins bis fünf in Frage kommen könnte. Teil eins kam nicht in Betracht, Teil zwei war das Soforthilfeprogramm für Unternehmen bis zu zehn Mitarbeiter, Coronahilfe drei kam auch nicht in Frage, weil die Art des Unternehmens nicht passte. Als Corona-Hilfe vier ausgelobt wurde, hatte das Unternehmen einen Antrag gestellt, erzählte Herr Roth, weil diese Hilfe kulturelle Unternehmen, unter anderem auch Clubs, betraf. Dann wurde über die Definition eines "Clubs" nachgedacht.

In dem Karaoke-Unternehmen ist der Gast selbst der Darsteller, meinte Herr Roth, und erklärte so, dass es sich durchaus um einen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt handeln würde. Also hätte das Unternehmen lediglich 25.000 Euro an Unterstützung beantragt, wobei es um die Deckung von laufenden Kosten ging. Da durch die Schließung die Kosten reduziert werden konnten, hätte das Geld vielleicht für die reinen laufenden Kosten von drei Monaten gereicht. Aber nach vierzehn Tagen wäre die Ablehnung gekommen. Der "kulturelle Beitrag" wäre nicht vorhanden, hieß es in der Ablehnung. Es erfolgte ein Verweis auf Coronahilfe fünf.

Diese fünfte Hilfe betraf Gastronomiebetriebe. Eine Möglichkeit wäre gewesen, einen Tilgungszuschuss zu einem Darlehen zu beantragen, das man vorher bei der KfW beantragt haben musste. Wenn das Darlehen gewährt wurde, konnte man den Tilgungszuschuss beantragen. Im Fall des Unternehmens wäre ein Darlehen genehmigt worden. Aber Herr Roth hatte nicht den herkömmlichen Schnellkredit mit über 3% Zinsen beantragt, sondern in Absprache mit der Hausbank des Unternehmens ein Darlehen mit eher marktüblichen 1,04% Zinsen beantragt.

Dann wäre lange nichts passiert…weiterlesen hier.


Quelle: KenFM von Jochen Mitschka

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