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neues deutschland: Karlsruher Urteil zur Kennzeichenerfassung

Archivmeldung vom 06.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der technische Fortschritt hat einiges an Verlockungen zu bieten. Auf Regierende üben anscheinend vor allem die Möglichkeiten zur totalen Überwachung immer wieder eine Anziehungskraft aus wie eine Menge Exkrement auf ein zweiflügliges Insekt. Und immer wieder braucht es das Bundesverfassungsgericht, um daran zu erinnern, dass das großer Mist ist. Und dazu angetan, Staat und Bürger mit jedem Ausreizen der Möglichkeiten ein Stück weiter zu entfremden.

Wenn jeder praktisch zu jeder Zeit überall in erster Linie Verdächtiger und nicht freier Souverän mit weitestgehender Souveränität über seine Freiheitsrechte ist, ist das keine Basis für ein Vertrauensverhältnis. Ohne das hat es ein demokratischer Rechtsstaat, der die Bundesrepublik sein will, aber schwer. Zumal dieses Land bei weitem nicht nur im Bereich der Bürgerrechte dysfunktional wirkt.

Da es nun beileibe nicht der erste Fall ist, in dem der Gesetzgeber die Klatsche aus Karlsruhe zu spüren bekam, böte es sich an, den derzeitigen und künftigen Verantwortlichen eine kleine Eselsbrücke anzubieten, die sie beschreiten sollten, sobald der Haufen technischer Überwachungsmöglichkeiten wieder allzu verlockend seinen Duft verströmt: Einfach mal ein Lied singen, diesen Song, der immer gespielt wird, wenn zum Beispiel Fußball-WM ist. Darin heißt es nämlich auch Einigkeit und Recht und Freiheit und nicht Einigkeit und Recht und Kennzeichenabgleichung oder Gesichtserkennung oder ...

Quelle: neues deutschland (ots)

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